Haushaltsversicherung: Wasserschaden in Wohnung

Braucht man als Mieter:in eine Hausratversicherung?

Vincent R. -

Als Mieter:in einer Wohnung solltest du eine Privathaftpflicht- und Hausratversicherung abschliessen. In der Schweiz sind diese zwar in den meisten Kantonen nicht obligatorisch, aber sinnvoll. Wir erklären dir, wieso diese zwei Versicherungen besonders wichtig sind.

Hausratversicherung in der Schweiz als Mieter:in:

Zusammenfassung

  • Eine Privathaftpflichtversicherung ist für Mieter:innen besonders wichtig: Sie deckt Schäden, die du aus Versehen der gemieteten Wohnung zufügst.

  • Eine Hausratversicherung ist als Mieter:in sinnvoll, da du für deinen Hausrat selbst verantwortlich bist.

  • Für Schäden am Gebäude selbst, die zum Beispiel bei einem Einbruch entstehen, bist du allerdings nicht zuständig.

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Ist eine Hausratversicherung als Mieter:in sinnvoll?

Ja, absolut! Eine Hausratversicherung als Mieter:in ist sinnvoll, weil du für deinen Hausrat selbst verantwortlich bist. Zum Hausrat zählen neben deinen Möbeln zum Beispiel auch elektronische Geräte oder Küchenutensilien.

Wenn es also zu einem Wasserschaden oder zu einem Einbruch kommt, musst du für die entstandenen Schäden an deinem Hausrat selbst aufkommen. Welche Schäden die Hausratversicherung deckt und welche Zusatzversicherungen es gibt, erfährst du hier.

In der Schweiz ist die Hausratversicherung zwar nur in einzelnen Kantonen obligatorisch, aber sie lohnt sich fast immer. Die Kosten einer Hausratversicherung sind verhältnismässig gering verglichen zum Schutz, den sie dir bietet.

Achte dabei unbedingt darauf, dass du deine Versicherungssumme richtig festlegst. Ansonsten kann die Versicherungsgesellschaft bei einem Schadenfall deine Leistungen kürzen.

Warum verlangt der resp. die Vermieter:in eine Hausratversicherung?

Manche Vermieter:innen verlangen eine Hausratversicherung bzw. den Nachweis des Bestehens einer solchen, um sicherzugehen, dass Schäden am Eigentum seitens Mieter:in versichert sind.

Mieter:innen denken oft, dass Schäden wie ein Wasserschaden durch die Gebäudeversicherung der Hauseigentümer:innen abgedeckt sind. Diese deckt jedoch meist nur Schäden am Gebäude selbst ab.

Schäden an deinen Möbeln und anderen Einrichtungsgegenständen sind nur durch eine eigene Hausratversicherung versichert.

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Wie greift die Privathaftpflicht bei Mieterschäden?

Die Privathaftpflichtversicherung ist für Mieter:innen besonders wichtig: Sie deckt nämlich jene Schäden, die du aus Versehen der gemieteten Wohnung zufügst. Wenn du zum Beispiel etwas ins Lavabo fallen lässt und dieses kaputtgeht, übernimmt das die private Haftpflichtversicherung. Hier erfährst du, was eine Privathaftpflicht sonst noch abdeckt.

Dadurch sind die Prämien für Mieter:innen tendenziell etwas höher als für Eigenheimbesitzer:innen. Diese Mehrkosten solltest du jedoch in Kauf nehmen, denn für relativ wenig Geld bietet dir die Privathaftpflichtversicherung einen umfassenden Schutz.

Tipp: Viele Versicherungen geben dir einen Kombi-Rabatt, wenn du die Privathaft und Hausratversicherung gemeinsam abschliesst.

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Kann ein:e Vermieter:in eine Privathaftpflichtversicherung verlangen?

Natürlich möchten Vermieter:innen sicherstellen, dass Beschädigungen an ihrem Eigentum bezahlt werden. Ob das jedoch zulässig ist, dass sie eine Privathaftpflichtversicherung verlangen, ist juristisch umstritten.

Hier gibt es zwei Ansätze:

  1. Solltest du einen Mietvertrag unterzeichnen, der eine Privathaftpflicht-Versicherung fordert, bist du verpflichtet, sich daran zu halten.

  2. Es könnte jedoch auch anders argumentiert werden: Wenn du bereits die maximale Sicherheitsleistung (Kaution) von drei Monatsmieten hinterlegt hat, ist es nicht gestattet, zusätzliche Sicherheiten wie beispielsweise eine Versicherung zu fordern, die dich belasten würden.

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