Häufige Fragen und Antworten zur Privathaftpflichtversicherung

Hier werden die wichtigsten Fragen zur Privathaftpflichtversicherung kurz und bündig beantwortet – ausführliche Informationen findest du in unserem Ratgeber.

Ich möchte wissen...

Ist die Privathaftpflichtversicherung obligatorisch?

Nein, eine Privathaftpflichtversicherung ist freiwillig. Trotzdem ist sie einer der wichtigsten Versicherungen überhaupt. Wenn du jemandem Schaden zufügst (auch wenn es unabsichtlich geschah), haftest du für diesen – und zwar nicht nur mit deinem gesamten Vermögen, sondern je nachdem sogar mit deinem zukünftigen Lohn.

Ist meine Privathaftpflichtversicherung auch im Ausland gültig?

Ja, im Normalfall schon. Trotzdem solltest du das vor einer Reise kurz überprüfen (und gegebenenfalls einen Auslandszusatz abschliessen).

Was ist der Unterschied zwischen der Privathaftpflicht und der Motorfahrzeughaftpflicht?

Beide sind dazu da, dich gegen Kosten für Schäden, die du anderen Personen oder deren Sachen zugefügt hast, zu versichern. Im Gegensatz zur Privathaftpflichtversicherung ist die Motorfahrzeughaftpflichtversicherung jedoch obligatorisch: Ohne sie darf kein Auto auf die Strasse.

Muss ich für meinen Hund eine spezielle Haftpflichtversicherung abschliessen?

Das ist unterschiedlich geregelt: In manchen Kantonen ist eine Haftpflichtversicherung für Hunde obligatorisch, in anderen nicht. Sie ist aber in jedem Fall empfehlenswert, denn du haftest für die Schäden, die dein Hund verursacht.

Bei manchen Anbietern ist die Haltung von Hunden bereits inbegriffen – und oft wirst du beim Abschluss auch explizit gefragt, ob du einen besitzt. Ansonsten kannst du einen entsprechenden Zusatz abschliessen.

Mehr zum Thema Haustiere und Privathaftpflicht findest du hier.

Gibt es bei der Privathaftpflicht einen Selbstbehalt?

Ja, neben dem Selbstbehalt für deine Hausratversicherung gibt es auch für deine Privathaftpflicht einen Selbstbehalt. Das ist der Betrag, den du selbst bezahlen musst, wenn du in einem Schadenfall von der Versicherung Geld erhältst. Bei vielen Anbietern beträgt er standardmässig 200 Franken, kann aber oftmals auf Wunsch bis auf 0 Franken gesenkt werden. Wichtig in diesem Zusammenhang: Für Mieterschäden ist teilweise ein separater Selbstbehalt definiert.

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