Was es mit dem Selbstbehalt bei der Hausratversicherung auf sich hat
Wenn dein Mobiliar beschädigt wird, erhältst du von der Hausratversicherung eine entsprechende Geldsumme, um dir damit einen Ersatz zu kaufen. Dabei wird aber der Selbstbehalt abgezogen. In diesem Artikel erfährst du, warum das gemacht wird – und was du bei der Wahl des Selbstbehalts beachten solltest.
Selbstbehalt der Hausratversicherung:
Zusammenfassung
Der Selbstbehalt ist die Summe, die du in einem Schadenfall trotz Versicherung selbst bezahlen musst.
Die Höhe des Selbstbehalts kannst du meist frei wählen.
Je tiefer dein Selbstbehalt, desto höher deine Versicherungsprämie (ähnlich wie bei der Franchise der Krankenkasse).
Warum eine Hausratversicherung sehr empfehlenswert ist
Durch die Hausratversicherung bist du vor den finanziellen Folgen geschützt, die eine Beschädigung oder Zerstörung deines Mobiliars mit sich bringen. Machen wir dazu ein etwas unwahrscheinliches, dafür äusserst weitreichendes Beispiel: Du lebst als Mieter in einer Wohnung – und plötzlich brennt der ganze Häuserblock lichterloh. Verletzte gab es dabei zwar keine, aber deine gesamte Wohnungseinrichtung hat sich buchstäblich in Flammen aufgelöst. Welch ein Elend!
Und wenn du dich vorgängig nicht um eine Hausratversicherung gekümmert hast, kommt’s noch schlimmer, denn dann stehst du schnell vor einem finanziellen Desaster: Sämtliche elektronischen Geräte, Möbel, Kleider usw. auf einen Schlag neu kaufen zu müssen, kann deinen Ruin bedeuten.
Sofern du jedoch eine Hausratversicherung abgeschlossen hast, springt sie in einem solchen Schadenfall ein (welche weiteren Fälle damit abgedeckt sind, erfährst du hier). Damit du dir dein Hab und Gut neu kaufen kannst, erhältst du von der Versicherung das entsprechende Geld – abzüglich Selbstbehalt. Aber was bedeutet das eigentlich genau?
Versicherungssumme minus Selbstbehalt
Ganz grundsätzlich gesagt ist der Selbstbehalt der Betrag, für den du in einem Schadenfall selbst aufkommen musst, obwohl du über eine Hausratversicherung verfügst. Je nach Versicherung liegt diese Summe zwischen 0 und 500 Franken – und wir gehen als Beispiel mal davon aus, dass du einen Selbstbehalt von 300 Franken gewählt hast. Das bedeutet, dass du in einem Schadenfall den Wert der zerstörten Sache abzüglich dieser 300 Franken von der Versicherung erhältst.
Im obigen Extrembeispiel mit dem Vollbrand fällt der Selbstbehalt natürlich kaum ins Gewicht: Angenommen, dein ganzes Mobiliar war mit einer Versicherungssumme von 50‘000 Franken versehen, als es zu einem Haufen Asche wurde. Nun kosten dich diese 300 Stutz Selbstbehalt natürlich nur noch ein müdes Lächeln, wenn du gleichzeitig 49‘700 Franken für den Neukauf deiner gesamten Wohnungseinrichtung erhältst.
Nehmen wir aber mal an, der Brand war nicht ganz so verheerend und nur in deiner Wohnung; mehr als ein Bücherregal im Wert von ca. 350 Franken fiel ihm nicht zum Opfer. Nun überlegst du dir bereits, ob es den Aufwand wert ist, die ganze Schadenmeldung an die Versicherung zu erstellen – 300 Franken müsstest du ja eh als Selbstbehalt bezahlen, und dafür kannst du dir auch gleich selbst ein neues Bücherregal kaufen.
Und im dritten Beispiel gehen wir davon aus, dass der Brand keine grosse Sache war und nur dein Nachttischchen für 50 Franken zerstört wurde. Theoretisch könntest du auch das der Versicherung melden, denn du hast grundsätzlich Anspruch auf eine Entschädigung – aber du bist sicher einverstanden, dass es jetzt etwas witzlos wäre: Sobald der Selbstbehalt höher ist als der tatsächliche Wert des beschädigten Mobiliars, erhältst du logischerweise kein Geld.
An dieser Stelle können wir noch mit einem verbreiteten Irrglauben aufräumen: Wenn du zum Beispiel für den Kauf von Möbeln einen Privatkredit aufgenommen hast, gehören sie nicht so lange dem Möbelgeschäft, bis sie vollständig abbezahlt sind – sie werden sofort nach dem Kauf dein Eigentum, die Finanzierungsform hat darauf keinen Einfluss. Mittels Kredit erworbene Dinge gehören also genauso zu deinem Hausrat wie selbst bezahlte.
Die Wahl des Selbstbehalts der Hausratversicherung
Der Grund für diesen Selbstbehalt ist ein ziemlich pragmatischer: Er soll verhindern, dass für jedes Kinkerlitzchen ein Antrag auf Entschädigung eingereicht wird. Dabei geht es nicht mal in erster Linie ums Geld, schliesslich gehört sämtlicher Besitz in deiner Wohnung zu deinem Hausrat. Ergo hast du theoretisch auch bei allem ein Recht auf eine Entschädigungszahlung. Aber nun stell dir mal die Antragsflut bei den Versicherungen vor, wenn jeder wegen einer kaputten Nachttischlampe im Wert von 20 Stutz eine Schadenmeldung einreicht – die Menge wäre unmöglich zu bewältigen.
Glücklicherweise hast du bei der ganzen Selbstbehalts-Geschichte aber auch ein wenig Gestaltungsspielraum und kannst ihn (abhängig von der Art der Versicherung) selbst wählen. Das Prinzip kennst du vielleicht von der Krankenkasse und der Franchise: Je höher die Franchise, desto geringer die Krankenkassenprämie. Das funktioniert bei der Hausratversicherung genau gleich, wobei die Spannweite üblicherweise zwischen 0 und 500 Franken liegt (manche Versicherungen arbeiten auch mit einem Prozentsatz anstelle eines Fixbetrags, also beispielsweise stets 10 % als Selbstbehalt).
Wichtig dabei: Für Elementarereignisse wie zum Beispiel Sturmschäden gilt immer ein Selbstbehalt von 500 Franken – unabhängig davon, was du mit der Versicherung vereinbart hast. Das ist gesetzlich vorgeschrieben und hängt mit dem Elementarschädenpool zusammen, auf den man im Notfall zugreifen kann.
Ein richtig oder falsch gibt es bei der Wahl des Selbstbehalts freilich nicht, das musst du für dich selbst entscheiden. Viele sehen sich dabei aber verleitet, einen sehr tiefen Selbstbehalt zu wählen, um im Schadenfall möglichst wenig selbst bezahlen zu müssen. Das kann aber ein Trugschluss sein: Bei einem hohen Selbstbehalt profitierst du von niedrigen Prämien – und die bezahlst du in jedem Fall, während ein Schadenereignis vielleicht (oder besser gesagt: hoffentlich) gar nie eintritt. Den höheren Selbstbehalt hast also je nachdem durch die tieferen Prämien bereits rausgeholt, falls es mal zu einem Unglück kommen sollte.
Aber wie gesagt, ein richtig oder falsch gibt es hier nicht: Vereinbar das am besten so, wie es dir am wohlsten ist.
Übrigens: Auch bei der Fahrzeugversicherung gibt es einen Selbstbehalt.
Der Abschluss einer Hausratversicherung ist eine lohnenswerte Sache, da sie dir für vergleichsweise niedrige Kosten einen umfassenden Schutz vor finanziellen Schäden bietet. Dabei soll jedoch durch den Selbstbehalt zumindest in einem gewissen Rahmen gewährleistet werden, dass bei jedem Schadenfall eine gewisse Verhältnismässigkeit gewahrt wird.
Finde die optimale Haushaltsversicherung
Hier kannst du mit ein paar wenigen Klicks Haushaltsversicherungen vergleichen und dir das beste Angebot schnappen.