Was es mit dem Selbstbehalt bei der Hausratversicherung auf sich hat

Was es mit dem Selbstbehalt bei der Hausratversicherung auf sich hat

Wenn dein Mobiliar beschädigt wird, erhältst du von der Hausratversicherung eine entsprechende Geldsumme, um dir damit einen Ersatz zu kaufen. Dabei wird aber der Selbstbehalt abgezogen. In diesem Artikel erfährst du, warum das gemacht wird – und was du bei der Wahl des Selbstbehalts beachten solltest.

Selbstbehalt der Hausratversicherung:

Zusammenfassung

  • Der Selbstbehalt ist die Summe, die du in einem Schadenfall trotz Versicherung selbst bezahlen musst.

  • Die Höhe des Selbstbehalts kannst du meist frei wählen.

  • Je tiefer dein Selbstbehalt, desto höher deine Versicherungsprämie (ähnlich wie bei der Franchise der Krankenkasse).

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Was ist der Selbstbehalt in der Hausratversicherung?

Ganz grundsätzlich gesagt ist der Selbstbehalt der Betrag, für den du in einem Schadenfall selbst aufkommen musst, obwohl du über eine Hausratversicherung verfügst. Je nach Versicherung liegt diese Summe zwischen 0 und 500 Franken.

Wenn du beispielsweise eine Hausratversicherung mit einem Selbstbehalt von 500 Franken hast und ein Einbruchdiebstahl Schäden in Höhe von 1'000 Franken verursacht, musst du zuerst die 500 Franken Selbstbehalt aus eigener Tasche bezahlen, bevor die Versicherung die restlichen 500 Franken übernimmt.

Warum gibt es einen Selbstbehalt bei der Hausratversicherung?

Der Grund für diesen Selbstbehalt ist ein ziemlich pragmatischer: Er soll verhindern, dass für jedes Kinkerlitzchen ein Antrag auf Entschädigung eingereicht wird. Dabei geht es nicht mal in erster Linie ums Geld, schliesslich gehört sämtlicher Besitz in deiner Wohnung zu deinem Hausrat. Ergo hast du theoretisch auch bei allem ein Recht auf eine Entschädigung.

Aber nun stell dir mal die Antragsflut bei den Versicherungen vor, wenn jeder wegen einer kaputten Nachttischlampe im Wert von 20 Stutz eine Schadenmeldung einreicht – die Menge wäre unmöglich zu bewältigen.

An dieser Stelle können wir noch mit einem verbreiteten Irrglauben aufräumen: Wenn du zum Beispiel für den Kauf von Möbeln einen Privatkredit aufgenommen hast, gehören sie nicht so lange dem Möbelgeschäft, bis sie vollständig abbezahlt sind – sie werden sofort nach dem Kauf dein Eigentum, die Finanzierungsform hat darauf keinen Einfluss. Mittels Kredit erworbene Dinge gehören also genauso zu deinem Hausrat wie selbst bezahlte.

Die Wahl des Selbstbehalts der Hausratversicherung

Glücklicherweise hast du bei der ganzen Selbstbehalts-Geschichte aber auch ein wenig Gestaltungsspielraum und kannst ihn (abhängig von der Art der Versicherung) selbst wählen.

Das Prinzip kennst du vielleicht von der Krankenkasse und der Franchise: Je höher die Franchise, desto geringer die Krankenkassenprämie. Das funktioniert bei der Hausratversicherung genau gleich, wobei die Spannweite üblicherweise zwischen 0 und 500 Franken liegt (manche Versicherungen arbeiten auch mit einem Prozentsatz anstelle eines Fixbetrags, also beispielsweise stets 10 % als Selbstbehalt).

Wichtig dabei: Für Elementarereignisse wie zum Beispiel Sturmschäden gilt immer ein Selbstbehalt von 500 Franken – unabhängig davon, was du mit der Versicherung vereinbart hast. Das ist gesetzlich vorgeschrieben und hängt mit dem Elementarschädenpool zusammen, auf den man im Notfall zugreifen kann.

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Hausratversicherung mit oder ohne Selbstbehalt?

Ein richtig oder falsch gibt es bei der Wahl des Selbstbehalts freilich nicht, das musst du für dich selbst entscheiden. Viele sehen sich dabei aber verleitet, einen sehr tiefen Selbstbehalt zu wählen, um im Schadenfall möglichst wenig selbst bezahlen zu müssen. Grundsätzlich gilt:

  • Hoher Selbstbehalt = niedrige Prämie

  • Tiefer Selbstbehalt = hohe Prämie

Den höheren Selbstbehalt hast du also je nachdem durch die tieferen Prämien bereits rausgeholt, falls es mal zu einem Unglück kommen sollte.

Wann lohnt es sich, den Schaden bei der Hausratversicherung einzureichen?

Hohe Schadensumme

Hohe Schadensummen, die weit über deinem Selbstbehalt liegen, solltest du natürlich bei der Hausratversicherung melden.

Angenommen, dein ganzes Mobiliar wird in einem Vollbrand zerstört. Deine Versicherungssumme liegt bei 50‘000 Franken. Nun kosten dich diese 300 Stutz Selbstbehalt natürlich nur noch ein müdes Lächeln, wenn du gleichzeitig 49‘700 Franken für den Neukauf deiner gesamten Wohnungseinrichtung erhältst.

Schadensumme knapp über dem Selbstbehalt

Bei Schadensummen, die knapp über dem Selbstbehalt liegen, kannst du dir überlegen, ob du den Schaden einreichen möchtest oder nicht.

Nehmen wir aber mal an, der Brand war nicht ganz so verheerend und nur in deinem Wohnzimmer; mehr als ein Bücherregal im Wert von ca. 350 Franken fiel ihm nicht zum Opfer.

Nun überlegst du dir bereits, ob es den Aufwand wert ist, die ganze Schadenmeldung an die Versicherung zu erstellen – 300 Franken müsstest du ja eh als Selbstbehalt bezahlen, und dafür kannst du dir auch gleich selbst ein neues Bücherregal kaufen.

Schadensumme unter dem Selbstbehalt

Im letzten Beispiel war der Brand keine grosse Sache war und nur dein Nachttischchen im Wert von 50 Franken wurde zerstört. Theoretisch könntest du auch das der Versicherung melden, denn du hast grundsätzlich Anspruch auf eine Entschädigung – aber du bist sicher einverstanden, dass es jetzt etwas witzlos wäre: Sobald der Selbstbehalt höher ist als der tatsächliche Wert des beschädigten Mobiliars, erhältst du logischerweise kein Geld.

Nochmals in Kürze: Warum eine Hausratversicherung sehr empfehlenswert ist

Durch die Hausratversicherung bist du vor den finanziellen Folgen geschützt, die eine Beschädigung oder Zerstörung deines Mobiliars mit sich bringen.

Und Schäden sind schnell passiert: Du lebst in einer Mietwohnung – und während deiner Ferien wird bei dir zuhause eingebrochen. Oder deine Kinder verursachen Schäden in deinem Haushalt (das Gleiche gilt auch für Haustiere).

Sofern du jedoch eine Hausratversicherung und Zusatzdeckungen abgeschlossen hast, springt sie in einem solchen Schadenfall ein. Damit du dir dein Hab und Gut neu kaufen kannst, erhältst du von der Versicherung das entsprechende Geld – abzüglich Selbstbehalt.

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Gioia Gerber
Content Managerin
Als Content Managerin bei FinanceScout24, ist Gioia überall involviert, wo getextet wird. Wenn sie gerade nicht mit Worten spielt, kocht und backt sie liebend gerne (Zweiteres auch zur Freude ihrer Kolleg:innen), reist in der Weltgeschichte umher und liest alle Bücher, die sie in die Finger bekommt.