Diese Mieterschäden deckt eine Privathaftpflichtversicherung ab
Als Mieter haftest du für gewisse Schäden an deiner Wohnung. Ob die Kosten dafür am Vermieter, an der Versicherung oder an dir hängen bleiben, hängt von den konkreten Umständen ab. In diesem Artikel gebe ich dir einen Überblick zum Thema.
Privathaftpflichtversicherung für Mieter:
Zusammenfassung
Verursachst du aus Versehen einen Schaden an deiner Mietwohnung, ist das von der Privathaftpflichtversicherung gedeckt.
Bei manchen Schäden muss geklärt werden, ob sie zu Lasten deiner Versicherung oder deines Vermieters gehen.
Kontaktiere in einem Schadenfall immer zuerst den Vermieter, bevor du selbst etwas reparieren lässt.
Wo gelebt wird, gehen Dinge kaputt: Flecken auf dem Teppich, Kratzer im Parkett, zerbrochene Scheiben, vergilbte Tapeten. Missgeschicke sind schnell passiert und Abnützungserscheinungen lassen sich in einer Wohnung nie ganz verhindern. Als Mieter solltest du deshalb darüber Bescheid wissen, in welchen Fällen du haftest und wann du einen Schaden bei deiner Versicherung anmelden kannst.
Für welche Schäden zahlt die Privathaftpflichtversicherung?
Die Privathaftpflichtversicherung deckt jene Schäden, welche du aus Versehen Dritten zufügst. Weil eine gemietete Wohnung nicht dein Eigentum ist, sind Schäden daran häufig von der Privathaftpflichtversicherung gedeckt. Wenn dir zum Beispiel etwas ins Lavabo oder auf die Herdplatte fällt und dadurch ein Sprung entsteht, kannst du diesen Schaden der Versicherung melden. Das gilt auch, wenn deine Kinder oder Haustiere einen Schaden verursachen.
Aber aufgepasst: Bei Schäden, welche über einen längeren Zeitraum entstehen, kommt die Versicherung meist nicht für die Reparaturkosten auf. Wenn du also in deiner Wohnung häufig rauchst und sich dadurch die Wände verfärben, musst du den Neuanstrich selbst bezahlen.
Nur keine Sorge: Man muss nicht für alle Abnützungen an der gemieteten Wohnung in die eigene Tasche greifen. Selbst in Apartments von Nichtrauchern können zum Beispiel Tapeten über die Jahre vergilben. Auch einem Teppich sieht man irgendwann einfach an, dass er schon älter ist, selbst wenn er keine Flecken hat. Diese Abnützungen sind im normalen Rahmen und falls dadurch Reparaturen nötig würden, muss der Vermieter diese übernehmen.
Was in die Zuständigkeit des Vermieters fällt und um was du dich selber kümmern musst, ist nicht immer offensichtlich. Für den Ersatz von Hahnendichtungen oder Duschschläuchen musst du zum Beispiel selber bezahlen. Eine kurze Internet-Recherche liefert aber meist Klarheit, wenn du dir unsicher bist.
Wie hoch ist der Schadenersatz bei einem Mietschaden?
Wenn du aus Versehen den Spannteppich in deiner gemieteten Wohnung zerstörst, haftest du für diesen Schaden. Das ist mühsam, aber muss nicht zwingend teuer werden. Denn installierte Gegenstände in einer Mietwohnung haben eine gewisse Lebensdauer. Die Kosten für eine Reparatur oder einen Ersatz werden nach dem Zeitwert des jeweiligen Gegenstandes berechnet. Das klingt komplizierter, als es wirklich ist. Ich gebe dir ein Beispiel: Ein Spannteppich mittlerer Qualität hat eine geschätzte Lebensdauer von zehn Jahren. Wenn es nach fünf Jahren zu einem Schaden kommt und der Spannteppich ersetzt werden muss, haftet der Mieter nur für die Hälfte der Neuanschaffung.
In der Schweiz stellt der Mieterinnen- und Mieterverband (MEV) eine Lebensdauertabelle zur Verfügung. Dort ist ersichtlich, auf wie viele Jahre die Lebensdauer eines Gegenstands geschätzt wird. Die Lebensdauer eines Kühlschranks wird zum Beispiel auf zehn Jahre veranschlagt, bei einer Waschmaschine sind es 15 Jahre und bei einem Massivholzparkett ganze 40 Jahre. Vergiss aber nicht, dass dies nur Richtwerte sind. Die genauen Werte hängen sehr von der Qualität des jeweiligen Objekts ab. Du darfst leider auch nicht erwarten, dass ein Gegenstand automatisch ersetzt wird, wenn die offizielle Lebensdauer abgelaufen ist. Das wäre nämlich eine Schönheitsreparatur und dazu ist der Vermieter nicht verpflichtet.
Auch wenn ein Schaden von der Privathaftpflichtversicherung gedeckt ist, musst du einen Teil der Kosten meist selber übernehmen. Wie viel das ist, hängt von deinem gewählten Selbstbehalt ab. Wenn die entstandenen Kosten tiefer sind als der Selbstbehalt, solltest du den Schaden der Versicherung gar nicht erst melden.
Ganz wichtig bei Mieterschäden: Achte darauf, ob sich dein Selbstbehalt auf die gesamte Wohnung oder auf einzelne Zimmer bezieht. Das ist je nach Versicherung unterschiedlich. Verursachst du einen Wasserschaden in drei Zimmern und hast einen Selbstbehalt von 300 Franken, musst du also entweder 900 Franken oder 300 Franken bezahlen. Wie du siehst, kann dieser kleine Unterschied in den Vertragsbedingungen eine grosse Auswirkung auf den Schadensersatz haben. Deshalb solltest du dich beim Abschluss einer Versicherung gut über die genauen Vertragsbedingungen informieren.
So musst du bei der Reparatur eines Mietschadens vorgehen
Schäden kann es immer geben – das wissen auch deine Vermieter. Es ist deshalb wichtig, dass du bei grösseren Schäden zuerst mit den Vermietern Kontakt aufnimmst, bevor du eine Reparatur in Auftrag gibst. Ansonsten bezahlst du möglicherweise die gesamten Kosten (statt nur den Zeitwert). Im schlimmsten Fall kann es sogar passieren, dass die Vermieter mit der Reparatur nicht zufrieden sind und du ein zweites Mal dafür Geld ausgeben musst.
Was viele Mieter nicht wissen: Falls du kurz nach dem Einzug noch Mängel entdeckst, kannst du diese auch nach der Wohnungsübergabe noch melden. Die Vermieter müssen sich dann um die Reparatur kümmern. Je nach Vertrag hast du dafür zwischen fünf Tagen und einem Monat Zeit.
Und zum Schluss noch ein wichtiger Tipp: Wenn du bald umziehst und vermutest, dass Reparaturen an deiner alten Wohnung nötig sind, solltest du diese früh genug in Angriff nehmen. Wenn sich nämlich durch die Reparaturen der Einzug deiner Nachfolger verzögert, musst du für den Mietzinsausfall und weitere Umtriebe aufkommen. Das kann teuer werden. Was es in dieser Situation sonst noch zu beachten gilt, haben wir dir in einem separaten Artikel zur Wohnungsübergabe zusammengefasst.
Weil die Privathaftpflichtversicherung häufig bei Mietschäden zum Einsatz kommt, sind die Prämien für Mieter meist etwas höher als für Eigentümer. Trotzdem lohnt sich die Versicherung: Für wenig Geld bist du gegen viele Schadenfälle abgesichert. Aber du willst dich wahrscheinlich nicht ewig lange mit der Suche nach dem passenden Angebot rumquälen, nicht wahr? Musst du zum Glück auch nicht: Du findest hier alle Privathaftpflichtversicherungen im Vergleich und kannst dir kostenlos und unverbindlich entsprechende Offerten zukommen lassen.
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