Was bringt eigentlich die Fremdlenkerversicherung?
Wenn du mit einem fremden Auto einen Unfall baust, kann das teuer werden. Sitzt du nur unregelmässig hinter dem Steuer, kann sich deswegen die Zusatzversicherung «Führen fremder Motorfahrzeuge» für dich lohnen. Ich erkläre dir, was es damit auf sich hat.
Fremdlenkerversicherung Schweiz:
Zusammenfassung
Wenn du ab und zu mit einem geliehenen Auto rumfährst, solltest du eine Fremdlenkerversicherung abschliessen.
Sie ist Teil der Privathaftpflichtversicherung und deckt allfällige Unfallschäden, auch wenn das Auto nicht dir gehört.
Bedingung ist aber, dass du wirklich nur ab und zu mit dem Auto unterwegs bist; die zulässige Anzahl Tage pro Jahr ist teilweise beschränkt.
Autoversicherungen beziehen sich immer auf das Fahrzeug und nicht auf den Fahrer. Wenn du also für deinen Sportwagen eine Vollkaskoversicherung abschliesst, bringt dir das nichts, solltest du mit dem Auto eines Kollegen einen Schaden verursachen. Genau für solche Fälle existiert die Versicherung für das «Führen fremder Motorfahrzeuge». In der Schweiz wird diese meist als Fremdlenkerversicherung bezeichnet. Das ist eine Zusatzversicherung der Privathaftpflichtversicherung. Sie deckt von dir verursachte Schäden an Fahrzeugen, mit denen du unregelmässig unterwegs bist. In diesem Artikel gebe ich dir einen Überblick, wieso sich diese Versicherung auszahlen kann und welche Bedingungen du unbedingt beachten solltest.
Diese Schäden übernimmt die Versicherung, wenn du ein fremdes Auto fährst
Die Fremdlenkerversicherung deckt die Kosten, welche bei einem Unfall mit einem fremden Auto für dich entstehen. Wie hoch diese sind, kommt auf die entsprechende Fahrzeugversicherung an. In der Schweiz muss für jedes Fahrzeug eine obligatorische Motorfahrzeughaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Dadurch sind schon mal alle Schäden gedeckt, welche beim Unfall an anderen Fahrzeugen, Personen oder Gegenständen entstehen. Aber Achtung: Die Schäden am ausgeliehenen Fahrzeug sind dabei nicht inbegriffen. Und je nach Unfall können sich diese Kosten auf tausende Franken belaufen.
Genau hier kommt die Fremdlenkerversicherung zum Zug: Wenn für das ausgeliehene Fahrzeug keine zusätzliche Versicherung abgeschlossen wurde, sind die nötigen Reparaturkosten komplett von der Fremdlenkerversicherung gedeckt. Je nachdem musst du aber auch hier einen Selbstbehalt bezahlen, der in den Vertragsbedingungen festgelegt ist.
Anders läuft es dann, wenn für das ausgeliehene Auto eine Vollkasko-Versicherungen abgeschlossen wurde. Diese Versicherung übernimmt Schäden am Fahrzeug, welche durch selbstverschuldete Unfälle entstehen. Vielleicht denkst du jetzt, dass die Fremdlenkerversicherung in solchen Fällen überflüssig wird. Das ist aber nicht der Fall: Wenn die Vollkaskoversicherung einen Schaden übernimmt, wird ebenfalls ein Selbstbehalt fällig. Und in vielen Fällen steigen nach einem Unfall die Prämien für die Vollkaskoversicherung, weil man seine Bonusstufe verliert. Die Kosten, welche durch Selbstbehalt und Prämienerhöhung entstehen, sind ebenfalls von der Fremdlenkerversicherung gedeckt.
Wichtige Bedingungen für die Fremdlenkerversicherung in der Schweiz
Die Fremdlenkerversicherung übernimmt nur Schäden an einem Fahrzeugen, wenn du unregelmässig mit diesem unterwegs bist. Was bedeutet das genau? Die Schweizer Anbieter knüpfen die Fremdlenkerversicherung immer an gewisse Bedingungen. Und leider unterscheiden sich diese von Versicherung zu Versicherung. Es ist deshalb wichtig, dass du vor der Spritztour mit einem fremden Auto deinen Vertrag genau studierst und dich vergewisserst, dass ein allfälliger Schaden auch wirklich gedeckt wäre.
Die meisten Versicherungen in der Schweiz legen fest, an wie vielen Tagen pro Jahr du maximal mit einem fremden Auto unterwegs sein darfst. Häufig sind das zwischen 25 und 35 Tagen. Bei einzelnen Anbietern gibt es aber auch eine Limite, an wie vielen aufeinanderfolgenden Tagen du ein Gefährt nutzen darfst. Es kann also sein, dass Schäden nicht mehr gedeckt sind, sobald du mehr als eine Woche am Stück mit einem Auto unterwegs bist. Informiere dich dazu am besten direkt bei deiner Versicherung. Falls du häufig mit demselben Fahrzeug fährst, ist es vermutlich sinnvoll, wenn du als Zweitlenker in die jeweilige Autoversicherung eingeschlossen wirst.
Nicht gültig ist die Fremdlenkerversicherung bei offiziellen Car-Sharing-Angeboten oder bei Mietautos im Ausland. Dort ist aber sowieso in den meisten Fällen eine Versicherungsgebühr im Mietpreis inbegriffen. Mehr Infos dazu findest du in unserem separaten Artikel zur Frage nach der Versicherung beim Auto ausleihen. Wenn du mit einem fremden Auto im Ausland fährst, ist die Fremdlenkerversicherung ganz normal gültig. In solchen Situationen wird jedoch empfohlen, dass du eine offizielle Bewilligung des Fahrzeugeigentümers dabeihast. Ansonsten kann es zu unangenehmen Situationen mit der lokalen Polizei kommen.
Ein Autounfall ist schnell passiert – erst recht, wenn du mit einem Fahrzeug unterwegs bist, das du nicht gut kennst. Eine Fremdlenkerversicherung kann dich nicht nur vor hohen Rechnungen bewahren, sondern auch vor unangenehmen Verhandlungen mit dem Fahrzeugeigentümer. Bei einigen Privathaftpflichtversicherungen ist diese Deckung im Basispaket inbegriffen, aber bei vielen musst du dafür eine Zusatzversicherung abschliessen. Die besten Angebote für Schweizer Privathaftpflichtversicherungen kannst du hier vergleichen und entsprechende Offerten einholen: Einfach deine Daten eingeben und wir finden für dich die ideale Haftpflichtversicherung – auf Wunsch mit oder ohne Fremdlenkerversicherung.
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