Kredit bei Trennung: Frau zerreisst Foto

Wer zahlt den Kredit nach einer Trennung oder Scheidung?

Ben M. -

Für meinen Privatkredit bin ich grundsätzlich allein verantwortlich – so weit, so logisch. Aber gilt das auch, wenn ich meine Lebens-/Ehepartnerin im Kreditantrag angebe? Und was passiert, wenn es zu einer Trennung respektive Scheidung kommt?

Kredit bei Scheidung:

Zusammenfassung

  • Nur die Person, die im Kreditvertrag steht, haftet für den Kredit und muss diesen bezahlen.

  • Mit deinem Ehepartner im Kreditantrag erhöhst du deine Bonität: Das bedeutet aber nicht, dass dieser im Vertrag steht und haftet.

  • Ausser bei einer gewünschten Solidarschuld muss dein Ehepartner den Kreditantrag nicht mitunterzeichnen.

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Wer bezahlt den Kredit nach einer Trennung?

Die Antwort ist ganz einfach: Du als Kreditnehmer, da du normalerweise allein im Kreditvertrag stehst.

Mit anderen Worten heisst das, dass eine Lebens- oder Ehepartnerin nicht automatisch solidarisch für den Kredit haftet.

Eine Ausnahme von dieser Regel gibt es: Wenn ihr als Ehepaar explizit einen gemeinsamen Kreditvertrag wünscht.

Dann werden beide darin aufgeführt, womit auch beide für den Kredit verantwortlich sind – und diese Solidarhaftung bleibt auch nach einer Scheidung bestehen. Dort ist es dann an euch, eine Lösung für die weitere gemeinsame Rückzahlung des Kredits zu finden.

Partner im Kreditantrag aufführen, um deine Bonität zu erhöhen

Bei jedem Kreditantrag führt der Kreditgeber eine sogenannte Bonitätsprüfung durch. Das bedeutet nichts anderes, als dass er sich ansieht, ob du die gewünschte Kreditsumme (respektive die daraus resultierenden Raten) zurückzahlen kannst.

Dabei kann es natürlich sein, dass das Resultat dieser Prüfung negativ ausfällt und dein Kredit abgelehnt wird – und jetzt kannst du deine bessere Hälfte ins Spiel bringen: Wenn dein Ehepartner ebenfalls erwerbstätig ist, kannst du ihn zusätzlich im Kreditantrag aufführen.

Das erhöht natürlich deine Bonität, da der Kreditgeber so sieht, dass da noch eine zweite Person ist, die für die Kosten eures Lebensunterhalts aufkommt. Damit sinken logischerweise deine monatlichen Ausgaben und du bist eher in der Lage, den Kredit zurückzuzahlen. Ergo steigen deine Chancen auf eine Zusage.

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Aber was bedeutet das nun für den Ehepartner, wenn er im Kreditantrag erwähnt ist?

Welche Folgen hat das für die Ehepartnerin?

In einem Wort: keine.

Wenn du deine Ehepartnerin auf dem KreditANtrag aufführst, musst du zwar zu Beweiszwecken auch ihre Unterlagen mit einreichen – der anschliessende KreditVERtrag wird aber nur mit dir abgeschlossen. Die Ehepartnerin ist dort demnach nirgends erwähnt und muss ihn auch nicht unterzeichnen.

Die Ehepartnerin im Kreditantrag aufzuführen hilft dir also, deine Bonität zu verbessern – selbstverständlich musst du sie aber vorher fragen, ob sie nichts dagegen hat.

Deine Ehepartnerin hat also keine rechtlichen Konsequenzen zu befürchten, wenn du sie im Kreditantrag angibst und ihre Unterlagen mitschickst, da der anschliessende Kreditvertrag nur auf dich lautet und keine solidarische Haftung besteht.

Der Kreditgeber kann nicht plötzlich auf sie zugehen und von ihr Geld verlangen, falls du deine Raten mal nicht bezahlen kannst – und das gilt natürlich auch im Fall einer Scheidung.

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