Wer zahlt den Kredit nach einer Scheidung?
Für meinen Privatkredit bin ich grundsätzlich allein verantwortlich – so weit, so logisch. Aber gilt das auch, wenn ich den Lebens-/Ehepartner im Kreditantrag angebe? Und was passiert, wenn es zu einer Trennung respektive Scheidung kommt?
Kredit bei Scheidung:
Zusammenfassung
Mit deinem Ehepartner im Kreditantrag erhöhst du deine Bonität und damit deine Erfolgsaussichten.
Ausser bei einer gewünschten Solidarschuld muss dein Ehepartner den Kreditantrag aber nicht mitunterzeichnen.
Somit haftest du auch bei einer Scheidung weiterhin allein für deinen Kredit – dein Ehepartner muss nichts bezahlen.
Der Ehepartner kann deine Bonität erhöhen
Um zu verstehen, wer bei einer Trennung/Scheidung für den Kredit verantwortlich ist, müssen wir uns zuerst ansehen, welche Folgen die Kreditaufnahme in einer Partnerschaft hat. Das ist aber eigentlich schnell erklärt: Wenn du in einer Beziehung bist und einen Privatkredit beantragst, bleibst grundsätzlich du allein der Kreditnehmer und bist für ihn verantwortlich – und das gilt auch, wenn ihr verheiratet seid. Mit anderen Worten heisst das, dass ein Lebens- oder Ehepartner nicht automatisch solidarisch für den Kredit haftet.
Das ist zum einen mal einfach so gut zu wissen, wird aber je nachdem bei der Kreditprüfung sehr wichtig: Denn bei jedem Kreditantrag führt der Kreditgeber eine sogenannte Bonitätsprüfung durch. Stark vereinfacht gesagt bedeutet das nichts anderes, als dass er sich ansieht, ob du die gewünschte Kreditsumme (respektive die daraus resultierenden Raten) zurückzahlen kannst.
Dabei kann es natürlich sein, dass das Resultat dieser Prüfung negativ ausfällt und dein Kredit abgelehnt wird – und jetzt kannst du deine bessere Hälfte ins Spiel bringen: Wenn dein Ehepartner ebenfalls erwerbstätig ist, kannst du ihn zusätzlich im Kreditantrag aufführen. Das erhöht natürlich deine Bonität, da der Kreditgeber so sieht, dass da noch eine zweite Person ist, die für die Kosten eures Lebensunterhalts aufkommt. Damit sinken logischerweise deine monatlichen Ausgaben und du bist eher in der Lage, den Kredit zurückzuzahlen. Ergo steigen deine Chancen auf eine Zusage.
Aber was bedeutet das nun für den Ehepartner, wenn er im Kreditantrag erwähnt ist?
Welche Folgen hat das für den Ehepartner?
In einem Wort: keine. Wenn du deinen Ehepartner auf dem KreditANtrag aufführst, musst du zwar zu Beweiszwecken auch seine Unterlagen mit einreichen – der anschliessende KreditVERtrag wird aber nur mit dir abgeschlossen. Der Ehepartner ist dort demnach nirgends erwähnt und muss ihn auch nicht unterzeichnen.
Den Ehepartner im Kreditantrag aufzuführen hilft dir, deine Bonität (und damit die Chancen auf eine Zusage) zu verbessern – selbstverständlich musst du ihn aber vorher fragen, ob er nichts dagegen hat. Eine schriftliche Bestätigung dafür brauchst du jedoch nicht, da dies beim Akzeptieren der Allgemeinen Geschäftsbedingungen dabei ist.
Dein Ehepartner hat also keine rechtlichen Konsequenzen zu befürchten, wenn du ihn im Kreditantrag angibst und seine Unterlagen mitschickst, da der anschliessende Kreditvertrag nur auf dich lautet und keine solidarische Haftung besteht.
Der Kreditgeber kann also nicht plötzlich auf den Ehepartner zugehen und von ihm Geld verlangen, falls du deine Raten mal nicht bezahlen kannst – und das gilt natürlich auch im Fall einer Scheidung.
Wer bezahlt denn nun den Kredit nach einer Trennung?
Um nun auf die eigentliche Frage zurückzukommen, wer den Kredit bezahlt, falls ihr euch trennen/scheiden lassen solltet, ist die Antwort ganz einfach: Du als Kreditnehmer, da ändert sich gar nichts. Da dein Ehepartner schon nicht für den Kredit haftbar ist, während ihr verheiratet seid, dann ist er das erst recht nicht nach einer Scheidung.
Eine Ausnahme von dieser Regel gibt es: Wenn ihr als Ehepaar explizit einen gemeinsamen Kreditvertrag wünscht. Dann werden beide darin aufgeführt, womit auch beide für den Kredit verantwortlich sind – und diese Solidarhaftung bleibt auch nach einer Scheidung bestehen. Dort ist es dann an euch, eine Lösung für die weitere gemeinsame Rückzahlung des Kredits zu finden.
Nur weil du deinen Ehepartner im Kreditantrag aufführst und seine Unterlagen miteinreichst, heisst das noch nicht, dass er dann auch für den Kredit haftet. Im Gegenteil: Er wird nur für die Bonitätsprüfung berücksichtigt. Danach hat er aber mit der ganzen Sache nichts mehr zu tun, da der Kreditvertrag ausschliesslich auf dich lautet – und das gilt während der Ehe genauso wie nach einer Scheidung. Du kannst ihn also ruhig fragen, ob du ihn im Antrag angeben kannst, da er dabei absolut nichts zu befürchten hat.
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