Unfallversicherung in der Schweiz: Warum sie für viele über die Krankenkasse geregelt werden muss

Unfallversicherung in der Schweiz: Warum sie für viele über die Krankenkasse geregelt werden muss

Unfälle passieren schnell – ob beim Sport, im Haushalt oder auf dem Arbeitsweg. Die Unfallversicherung in der Schweiz ist zwar grundsätzlich obligatorisch, doch nicht alle sind automatisch abgesichert. Besonders Teilzeitbeschäftigte, Selbstständige oder Nichterwerbstätige brauchen eine Lösung über die Krankenkasse. In diesem Ratgeber erfährst du, wie die Unfallversicherung funktioniert, wer sie braucht und wie du optimal vorsorgst.

Schweizer Unfallversicherung

Zusammenfassung

  • Die Unfallversicherung ist zwar gesetzlich vorgeschrieben, aber abhängig vom Erwerbsstatus.

  • Arbeitgeber:innen decken Berufs- und Freizeitunfälle bei mehr als 8 Stunden Arbeit pro Woche.

  • Wer weniger arbeitet, nicht erwerbstätig oder selbstständig ist, braucht Unfallschutz über die Krankenkasse.

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Was ist eine Unfallversicherung?

Die Unfallversicherung schützt dich vor den finanziellen Folgen von Unfällen und Berufskrankheiten, zum Beispiel, wenn du im Büro die Treppe herunterstürzt oder bei der Arbeit mit chemischen Substanzen einen Hautausschlag bekommst. Die Versicherung übernimmt etwa Arztkosten, Spitalaufenthalte oder auch Taggelder bei Arbeitsunfähigkeit.

Geregelt ist das in zwei Gesetzen:

  • UVG (Unfallversicherungsgesetz): Gilt für Arbeitnehmende.

  • KVG (Krankenversicherungsgesetz): Gilt für alle, die nicht im UVG versichert sind.

Mann sitzt verletzt auf einer Treppe am Randstein, er ist mit dem Velo gestürzt.

Wie funktioniert die Unfallversicherung in der Schweiz?

Die Funktionsweise hängt von deiner Erwerbssituation ab. Grundsätzlich wird zwischen Berufsunfällen (BU), die sich während der Arbeit ereignen, und Nichtberufsunfällen (NBU), die in der Freizeit passieren, unterschieden. 

Der Schutz für Nichtberufsunfälle ist nur dann über den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin abgedeckt, wenn du mindestens 8 Stunden pro Woche bei der gleichen Firma tätig bist. In diesem Fall ist die Unfallversicherung in der Schweiz obligatorisch, sprich dein Arbeitgeber muss dich versichern.

Wer nicht obligatorisch nach UVG (Unfallversicherungsgesetz) über den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin versichert ist, wie beispielsweise Selbstständige oder Studierende, muss die Unfalldeckung über die Krankenkasse selbst aktivieren.

Unfalldeckung bei der Krankenkasse – oft vergessen!

Viele vergessen, dass sie ohne Job oder bei kleinen Pensen keinen automatischen Unfallschutz haben. Die Unfalldeckung in der Krankenkasse ist für sie dann Pflicht – sonst kann ein Freizeitunfall teuer werden!

Unfallversicherung Schweiz – Wer wie versichert ist

Ob du angestellt, selbstständig oder nicht erwerbstätig bist, entscheidet darüber, ob du über den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin versichert bist oder die Unfalldeckung über die Krankenkasse regeln musst. Der folgende Überblick zeigt dir, was für deine Situation gilt.

Ein Vergleich lohnt sich immer

Die neuen Krankenkassenprämien werden jeweils im Herbst bekanntgegeben. Trotzdem lohnt es sich immer, auch bei aktuellen Prämien den Überblick zu behalten.

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Vollzeitangestellte (ab 8 Stunden pro Woche)

Unfallversicherung über den Arbeitgeber, ab wieviel Stunden? Arbeitnehmende mit einem Pensum von mindestens 8 Stunden pro Woche beim gleichen Unternehmen sind über dieses gemäss UVG vollständig unfallversichert sowohl für Berufs- als auch Nichtberufsunfälle. Die Franchise entfällt, ebenso der Selbstbehalt. Zudem sind Taggelder und Rentenleistungen bei Invalidität gedeckt.

Teilzeitangestellte (unter 8 Stunden pro Woche)

Wer weniger als 8 Stunden pro Woche arbeitet, ist nur für Berufsunfälle versichert – inklusive Arbeitsweg. Der Schutz bei Freizeitunfällen muss über die Grundversicherung geregelt werden, da kein NBU-Schutz über den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin besteht.

Selbständigerwerbende

Selbstständige sind nicht automatisch UVG-versichert. Sie können sich freiwillig gemäss UVG versichern oder die Unfalldeckung in der Krankenkasse aktivieren. Wichtig: Über die Krankenkasse gibt es keinen Lohnersatz bei Erwerbsausfall.

Nichterwerbstätige Personen

Dazu zählen unter anderem Studierende, Rentner:innen, Hausfrauen/-männer oder Arbeitslose ohne Taggeld. Sie sind nicht über UVG versichert und müssen die Unfalldeckung in ihrer Krankenkasse einschliessen, damit sie auch bei Freizeitunfällen abgesichert sind. Auch Kinder sind über die obligatorische Krankenversicherung bei einer Krankenkasse gegen Unfälle versichert.

Grenzgänger:innen und ANobAG

Grenzgänger:innen sowie Personen mit einem ANobAG-Status (Arbeitnehmende ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber in der Schweiz) unterliegen besonderen Regelungen. Sie sind in vielen Fällen UVG-pflichtig, müssen sich aber selbst um den Abschluss einer passenden Unfallversicherung kümmern.

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So aktivierst/deaktivierst du deine Unfalldeckung bei der Krankenkasse

Die Unfalldeckung ist standardmässig in der Krankenversicherung enthalten. Wenn du UVG-versichert wirst (neuer Job mit mehr als 8 Std./Woche), kannst du sie bei deiner Krankenkasse deaktivieren. Bei Kündigung oder Reduktion musst du sie wieder aktivieren.

Was kostet die Unfallversicherung über die Krankenkasse?

Die KVG-Unfalldeckung macht im Schnitt etwa 7% deiner Grundversicherungsprämie aus. In Franken ausgedrückt, beläuft sich dies typischerweise auf rund 10 bis 30 Franken pro Monat für eine erwachsene Person. Die genauen Kosten variieren je nach Krankenkasse und dem gewählten Prämienmodell deiner Grundversicherung. Sie deckt:

  • Heilbehandlung

  • Medikamente

  • Spitalaufenthalte (allgemeine Abteilung)

  • Rettung & Transport (meist mit Limite)

Wichtig: Anders als bei der UVG gelten bei der KVG-Unfalldeckung Franchise und Selbstbehalt wie bei einer Krankheit. Lohnersatz oder Renten gibt es keine.

Unterschiede zur UVG-Versicherung durch Arbeitgeber:in

Um die verschiedenen Deckungen besser zu verstehen, ist es wichtig, den Unterschied zwischen Unfall und Krankheit in der Schweizer Versicherungswelt zu kennen. Die folgende Tabelle zeigt die zentralen Abweichungen der UVG- zur KVG-Versicherung auf einen Blick.

Merkmal

UVG (Arbeitgeber)

KVG (Krankenkasse)

Gilt für

Angestellte ab 8 Std./Woche

Nichterwerbstätige, Selbstständige, Teilzeitarbeitende unter 8 Std./Woche

Franchise / Selbstbehalt

Nein

Ja (wie bei Krankheit)

Lohnersatz (Taggeld)

Ja, 80% ab 3. Tag

Nein

Kapitalleistungen bei Invalidität

Ja

Nein

Abrechnung

Arbeitgeber:in meldet Unfall

Versicherte Person meldet Unfall

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Private Unfallversicherung – sinnvoll für Zusatzschutz?

Eine private Unfallversicherung bietet erweiterte Leistungen wie Lohnersatz bei hohem Einkommen, Kapitalleistungen bei Invalidität oder die freie Spitalwahl (halbprivat/privat). Auch für die Absicherung bei Risikosportarten oder grober Fahrlässigkeit ist sie nützlich.

Allerdings gilt: Viele Anbieter:innen schliessen bestimmte Extremsportarten (z. B. Basejumping, Klettern ohne Sicherung oder Paragliding) aus oder schränken dabei die Leistungen ein.

Sie ist besonders empfehlenswert für Selbstständige (ohne freiwillige UVG-Versicherung), Personen mit hohem Einkommen, sportlich aktive Menschen und Familien mit Kindern, die eine zusätzliche Todesfallabsicherung wünschen.

Abredeversicherung: Die Unfallversicherung nach der Kündigung

Die Abredeversicherung ist eine sinnvolle Option, um deinen Schutz gegen Nichtberufsunfälle (NBU) zu verlängern, wenn dein Arbeitsverhältnis endet und du nicht sofort eine neue Stelle antrittst oder Arbeitslosengeld beziehst. Sie bietet dir die Möglichkeit, deinen bisherigen UVG-NBU-Schutz für maximal sechs Monate aufrechtzuerhalten

Wichtig: Der Abschluss muss direkt beim alten UVG-Versicherer erfolgen und innerhalb von 31 Tagen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses geschehen.

Tipps für deine Unfallversicherung

  • Um optimal versichert zu sein, ist es ratsam, regelmässig deinen Arbeitsvertrag zu prüfen und abzuklären, ob du über deinen Arbeitgeber oder deine Arbeitgeberin UVG-versichert bist.

  • Ebenso wichtig ist es, die Unfalldeckung in deiner Grundversicherung (KVG) bei Änderungen deiner Erwerbssituation immer zeitnah zu aktivieren oder zu deaktivieren.

  • Überlege zudem, ob eine zusätzliche private Unfallversicherung sinnvoll ist, um Lücken zu schliessen und Leistungen zu optimieren.

  • Vergiss nicht, deine Unfalldeckung bei der Krankenkasse bei einem Jobwechsel rechtzeitig zu aktivieren oder deaktivieren – sonst zahlst du doppelt oder bist ungeschützt.

Was tun im Falle eines Unfalls?

  1. Medizinische Versorgung: Suche umgehend ärztliche Hilfe auf.

  2. Meldung: Informiere so schnell wie möglich die zuständige Versicherung:

    • Über Arbeitgeber:in (UVG): Deinen Arbeitgeber oder deine Arbeitgeberin. Diese:r muss den Unfall der Versicherung melden.

    • Über Krankenkasse (KVG): Deine Krankenkasse. Du musst in der Regel ein Unfallmeldeformular ausfüllen.

    • Erwerbslos (Suva): Die Regionale Arbeitsvermittlung (RAV) oder direkt die Suva.

  3. Dokumentation: Bewahre alle relevanten Unterlagen (Arztberichte, Rechnungen, Quittungen für Medikamente, Polizeirapporte etc.) sorgfältig auf.

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Häufige Fragen zur Unfallversicherung in der Schweiz

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Gioia Gerber
Content Managerin
Bereits seit 2016 arbeitet Gioia im Content, der Recherche und Redaktion, mit breitgefächerter Erfahrung in diversen digitalen Unternehmen und Branchen. Als Content Managerin bei FinanceScout24 ist sie überall involviert, wo getextet wird. Wenn sie gerade nicht mit Worten spielt, kocht und backt sie liebend gerne (Zweiteres auch zur Freude ihrer Kolleg:innen), reist in der Weltgeschichte umher und liest alle Bücher, die sie in die Finger bekommt.