Krankheit oder Unfall? So findest du dich im Schweizer Versicherungssystem zurecht

Krankheit oder Unfall? So findest du dich im Schweizer Versicherungssystem zurecht

Ob Krankheit oder Unfall – beide können dich unerwartet aus der Bahn werfen und dein Leben auf den Kopf stellen. Doch wer übernimmt die Kosten, wenn du wirklich betroffen bist? Was musst du wissen, um dich im Versicherungsdschungel zurechtzufinden? Hier erfährst du alles, was du über den Unterschied zwischen Krankheit und Unfall in der Schweiz wissen musst und wie du dich richtig absicherst.

Zusammenfassung

  • Krankheit ist eine gesundheitliche Beeinträchtigung ohne äussere Einwirkung.

  • Unter Unfall fallen Verletzungen durch einen äusseren Faktor.

  • Die Unfallversicherung übernimmt Unfallkosten, die Krankenkasse Krankheitskosten.

  • Zweifelsfälle werden durch ein medizinisches Gutachten geklärt.

  • Melde Vorfälle schnell deiner Versicherung und halte alle relevanten Nachweise bereit

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Warum die Unterscheidung zwischen Krankheit und Unfall wichtig ist

Im Schweizer Versicherungsrecht ist die Unterscheidung zwischen Unfall und Krankheit von grosser Bedeutung. Die Versicherungsgesellschaften und Krankenkassen übernehmen unterschiedliche Kosten – je nachdem, ob du wegen eines Unfalls oder aufgrund einer Krankheit behandelt werden musst. 

Dies hat auch Auswirkungen auf die Höhe der Kostenbeteiligung, die du eventuell selbst tragen musst. Ein wichtiger Punkt ist auch, dass unterschiedliche Versicherungen zuständig sind: Bei einem Unfall übernimmt in der Regel die Unfallversicherung die Kosten, bei einer Krankheit ist die Krankenkasse zuständig.

Ein Vergleich lohnt sich immer

Die neuen Krankenkassenprämien werden jeweils im Herbst bekanntgegeben. Trotzdem lohnt es sich immer, auch bei aktuellen Prämien den Überblick zu behalten.

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Unfall oder Krankheit: Abgrenzung in der Schweiz

Es ist wichtig, den Unterschied zwischen einer Krankheit und einem Unfall zu verstehen, da dies Auswirkungen darauf hat, welche Versicherung die Kosten übernimmt

Frau liegt mit Fieber auf dem Sofa.

Was ist eine Krankheit?

Nach schweizerischem Recht wird eine Krankheit als jede Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit verstanden, die nicht die Folge eines Unfalls ist. Krankheiten können sowohl akuter Natur sein (eine Grippe) als auch chronisch (Diabetes oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen). 

Beispiel Krankheit:

  • Du bekommst plötzlich Fieber und Gliederschmerzen und liegst mit einer Grippe flach.

  • Du leidest seit deiner Jugend an Neurodermitis.

  • Durch deine körperliche Arbeit hast du ständig Rückenschmerzen.

Gut zu wissen: Ob 3-tägige Grippe oder chronische Stoffwechselerkrankung – die Dauer der Krankheit spielt für die Versicherung keine Rolle.

Was ist ein Unfall?

Im Gegensatz dazu ist ein Unfall eine plötzliche, nicht beabsichtigte schädigende Einwirkung eines äusseren Faktors auf den Körper. Ein Unfall führt in der Regel zu körperlichen, geistigen oder psychischen Schäden und kann in allen Lebensbereichen (beruflich, privat oder sportlich) passieren.

Beispiel Unfall:

  • Du stolperst über den Teppich, fällst hin und reisst dir die Bänder.

  • Du schneidest dir beim Kochen aus Versehen etwas zu tief in den Daumen.

  • Du wirst auf dem Weg zur Arbeit von einem Auto angefahren.

Gut zu wissen: Zeckenbisse und Wespenstiche gelten in der Schweiz als Unfall.

Spitalzusatzversicherung

Ein Unfall wird in der Regel von der Unfallversicherung gedeckt, doch auch hier kann eine Spitalzusatzversicherung sinnvoll sein, um den Komfort und die Auswahlmöglichkeiten im Krankenhaus zu erweitern.

Grauzone: Was tun, wenn nicht klar ist, ob Unfall oder Krankheit?

Manchmal ist der Fall nicht ganz klar. Ein Bandscheibenvorfall kann beispielsweise durch einen Sturz (Unfall) oder jahrelange Fehlbelastung (Krankheit) auftreten. Oder ein Tinnitus kann auf einen lauten Knall (Unfall) oder viele Konzertbesuche (Krankheit) zurückzuführen sein. 

Wenn du im Ernstfall nicht sicher bist, ob es sich um einen Unfall oder eine Krankheit handelt, solltest du immer zuerst ärztlichen Rat einholen. Die Entscheidung über die Abklärung wird meist nicht sofort getroffen, aber dein Arzt oder deine Ärztin wird dich durch den Prozess leiten und dir helfen, die richtige Versicherung zu kontaktieren. Denke daran, alle relevanten Informationen bereitzuhalten und melde den Vorfall so schnell wie möglich bei deiner Versicherung.

Im Streitfall muss ein medizinisches Gutachten erstellt werden. Dies kann von einem Facharzt oder einer Fachärztin sowie von einer gerichtlich beauftragten Gutachterin oder einem Gutachter erstellt werden.

Wer zahlt bei Krankheit oder Unfall in der Schweiz?

Die Frage, ob die Unfallversicherung oder Krankenkasse in der Schweiz die Kosten übernimmt, ist entscheidend, da sowohl die Unfallversicherung als auch die Krankenkasse unterschiedliche Leistungen bieten.

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Was deckt die Unfallversicherung ab?

Die Unfallversicherung (UVG) deines Arbeitgebers deckt die Kosten bei Berufs- und Nichtberufsunfällen ab – Letzteres gilt, wenn du mindestens 8 Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber arbeitest. Sie übernimmt nicht nur die Behandlungskosten und Rehabilitationsmassnahmen, sondern auch die Lohnfortzahlung während deiner Abwesenheit. Im Falle eines Unfalls meldet deine Arbeitgeberin oder dein Arbeitgeber den Schaden direkt der Versicherung, welche die Kostenabrechnung übernimmt.

Wichtig: Selbstständige, Teilzeitangestellte mit weniger als 8 Stunden pro Woche und Nichterwerbstätige müssen sich selbst gegen Unfälle versichern, da sie nicht über einen Arbeitsort abgedeckt sind.

Was deckt die Krankenkasse ab?

Die Krankenkasse (KVG) übernimmt die Kosten für medizinische Behandlungen, Arztbesuche und Medikamente im Krankheitsfall. Die Leistungen greifen aber erst nach Abzug deiner Franchise und deines Selbstbehalts. Diese Kosten musst du zuerst selbst tragen.

Bei chronischen Krankheiten, bei denen die Kosten über längere Zeit anfallen, ist es deshalb wichtig, das passende Krankenkassenmodell und die Franchise-Optionen zu wählen.

Wichtig zu wissen: Die Krankenkasse deckt zwar die Unfallbehandlungskosten von nicht erwerbstätigen Personen, leistet aber keine Lohnersatzzahlungen, wie es die Unfallversicherung der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers tut.

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Vergleich der Leistungen: Unfallversicherung vs. Krankenkasse

In der folgenden Tabelle siehst du im Überblick, welche Leistungen von der Unfallversicherung und der Krankenkasse übernommen werden.

Leistung

Unfallversicherung Arbeitgeber:in

Unfallversicherung Krankenkasse

Behandlungskosten

✅ Vollständig abgedeckt

✅ Abgedeckt je nach Franchise und Selbstbehalt

Lohnfortzahlung

✅ min. 80% deines Lohns

Wie hoch die Lohnfortzahlung ist, hängt von der Versicherung der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers ab

⛔ Keine Lohnfortzahlung (ggf. durch Krankentaggeldversicherung)

Rehabilitation

✅ Umfassende Unterstützung

✅ Begrenzt, je nach Krankenkasse

Spitalwahl

✅ Frei wählbar

✅ Frei wählbar (je nach Zusatzversicherung)

Kostenbeteiligung

✅ Keine Kostenbeteiligung

⛔ Abhängig je nach Franchise

Taggelder bei Krankheit und Unfall

Die Taggelder unterscheiden sich bei Krankheit und Unfall erheblich. Bei einem Unfall übernimmt die Unfallversicherung und deine Arbeitgeberin oder dein Arbeitgeber min. 80% des Lohnes. Bei Krankheit zahlt die Krankenkasse normalerweise keine Taggelder – es sei denn, du hast eine Krankentaggeldversicherung abgeschlossen.

Tipps für den Alltag – Was du im Ernstfall tun solltest

Wenn du krank wirst oder einen Unfall hast, solltest du folgendermassen vorgehen:

Bei Krankheit:

  • Informiere deine Arbeitgeberin oder deinen Arbeitgeber über dein Fehlen am Arbeitsplatz.

  • Bei langfristiger (mehr als 3 Tage) oder akuter Krankheit solltest du einen Arzt oder eine Ärztin aufsuchen – im Notfall auch ein Spital.

  • Falls verlangt, lege deiner Arbeitgeberin oder deinem Arbeitgeber ein Arztzeugnis vor.

  • Wenn du eine Krankentaggeldversicherung hast, solltest du dich umgehend bei der Versicherung melden und deine Leistungen prüfen.

Bei einem Unfall:

  • Suche einen Arzt oder eine Ärztin auf, wenn du verletzt bist. Bei Notfällen kannst du auch direkt ins Spital gehen.

  • Melde den Unfall deiner Arbeitgeberin und deinem Arbeitgeber, damit deren Unfallversicherung einen Schadenfall eröffnen kann.

  • Wenn du selbstständig oder nicht erwerbstätig bist, meldest du den Unfall deiner Krankenkasse.

Tipp: Wenn du nicht sicher bist, ob es sich um eine Krankheit oder einen Unfall handelt – zum Beispiel bei einem Hexenschuss – wende dich an eine ärztliche Fachperson oder an deine Versicherung.

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Häufige Fragen zu Unfall und Krankheit

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fs24-author-Jan-Schoening
Jan Schöning
Senior Product Manager Insurance
Nach fast einer Dekade in der Versicherungsbranche bringt Jan nun seit 2022 sein umfassendes Fachwissen als Product Manager für Versicherungen bei FinanceScout24 ein. Er sorgt dafür, dass unsere Versicherungsprodukte optimal auf die Bedürfnisse unserer Nutzer:innen abgestimmt sind. In seiner Freizeit verbringt er gerne Zeit in der Natur, am liebsten gemeinsam mit seiner Familie.