Krankenkasse & Unfallversicherung im unbezahlten Urlaub: Das musst du wissen
Wer träumt nicht davon, sich einmal eine Auszeit von der Arbeit zu gönnen? Sei es die lang ersehnte Weltreise oder der verlängerte Mutterschaftsurlaub. Wenn du dafür nicht gleich deinen Job hinschmeissen willst, heisst das Zauberwort: unbezahlter Urlaub. Denk dabei aber unbedingt an deine Versicherungen – diese laufen nämlich nicht automatisch weiter. Wir zeigen dir, welche Möglichkeiten du hast und was es sonst noch zu beachten gibt.
Unbezahlter Urlaub & Unfallversicherung
Zusammenfassung
Ein unbezahlter Urlaub sollte gut geplant werden – vor allem hinsichtlich Kosten und Versicherungen.
Die obligatorische Unfallversicherung (UVG) läuft 30 Tage nach Beginn des unbezahlten Urlaubs ab.
Für eine Auszeit bis zu 6 Monate kannst du mit einer Abredeversicherung deinen Unfallschutz verlängern.
Bei einem Auslandsaufenthalt gilt es, die Deckungen der Krankenkasse genau zu prüfen.
Geplante Auszeit
Manchmal braucht man eine Auszeit. Wer länger als 4-5 Wochen im selben Jahr Ferien machen möchte, dafür aber nicht gleich den Job an den Nagel hängen will, kann sein Arbeitsverhältnis für eine bestimmte Zeit auf Eis legen – unbezahlt bzw. ohne Lohn versteht sich. Dafür braucht es jedoch eine gute Planung: Neben der Absprache mit dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin solltest du dich auch um deinen Versicherungsschutz kümmern.

Was passiert mit der Kranken- und Unfallversicherung im unbezahlten Urlaub?
In der Schweiz sind die Krankenkasse und die Unfallversicherung zwei verschiedene Paar Schuhe. Zwar sind beide obligatorisch, um die Krankenversicherung musst du dich jedoch selbst kümmern. Wenn du mindestens 8 Stunden pro Woche bei einem Arbeitgeber oder einer Arbeitgeberin beschäftigt bist, bist du dort auch unfallversichert.
Die Krankenkasse bei unbezahltem Urlaub läuft weiter
Die Krankenkasse ist in der Schweiz Privatsache. Die Krankenversicherung ist auch bei unbezahltem Urlaub obligatorisch und du bist selbst dafür verantwortlich.
Ein Vergleich lohnt sich immer
Die neuen Krankenkassenprämien werden jeweils im Herbst bekanntgegeben. Trotzdem lohnt es sich immer, auch bei aktuellen Prämien den Überblick zu behalten.
Krankenkassen vergleichenUnfallschutz ist an Lohn gekoppelt
Wenn du angestellt bist, läuft deine obligatorische Unfallversicherung (UVG) über deinen Arbeitgeber oder deine Arbeitgeberin. Der Versicherungsschutz ist an deinen Lohn gekoppelt. Da du im unbezahlten Urlaub nicht entlöhnt wirst, erlischt auch der Unfallschutz nach 30 Tagen – du musst dich also selbst darum kümmern.
Abredeversicherung: Der Schutz für die Übergangszeit
Wenn deine Auszeit nicht länger als 6 Monate dauert, ist eine sogenannte Abredeversicherung die beste Möglichkeit, um deinen Unfallschutz zu verlängern. Diese kannst du direkt über deinen Arbeitgeber oder deine Arbeitgeberin abschliessen. Der Vorteil ist hier auch, dass du zu den gleichen Bedingungen versichert bist, wie während deiner Anstellung – also inklusive Krankentaggeld sowie bei Invalidität und Tod.
Sozialversicherungen nicht vergessen
Neben der Unfallversicherung solltest du dich während deiner Auszeit auch um deine Sozialversicherungen kümmern. Denn ohne Lohn entfallen auch die Beiträge an die AHV/IV/EO sowie an die Pensionskasse. Damit während deiner Auszeit keine Vorsorgelücken entstehen, klärst du am besten mit deinem Arbeitgeber oder deiner Arbeitgeberin, welche Optionen es gibt.
Weniger Geld & weniger Ferien
Während des unbezahlten Urlaubs verzichtest du zugunsten von Freizeit auf Lohn – und auf Ferien. Pro Monat Abwesenheit können diese nämlich um ein Zwölftel gekürzt werden. Wenn du also zum Beispiel 20 Tage Ferien pro Jahr hast und 3 Monate unbezahlten Urlaub nimmst, hast du danach nur noch 15 Tage Ferien.
Bei längerer Auszeit: Unfalldeckung über Krankenkasse
Planst du eine Auszeit, die länger ist als 6 Monate? Dann musst du die Unfallversicherung über die Krankenkasse regeln. Aber Achtung: diese deckt nur Heilungskosten und du zahlst wie bei der Krankenversicherung Franchise und Selbstbehalt. Die genauen Bedingungen variieren je nach Anbieter.
Krankenkassen vergleichenUnbezahlter Urlaub oder Kündigung?
Manchmal ist es aus unterschiedlichen Gründen nicht möglich, unbezahlten Urlaub zu beziehen. Wenn du trotzdem eine Auszeit vom Berufsleben möchtest, bleibt dir nichts anders übrig, als deinen Job zu kündigen. Dann solltest du dich unbedingt beim RAV als arbeitslos anmelden – somit bist du automatisch bei der SUVA unfallversichert und erhältst Prämienverbilligungen für die Krankenkasse.
So viel kostet dich ein unbezahlter Urlaub
Eine Auszeit ist zwar schön, man muss sie sich allerdings auch leisten können. In dieser Tabelle findest du einen Überblick über die Kosten, die während eines unbezahlten Urlaubs anfallen.
Kosten für 6 Monate unbezahlten Urlaub bei einem Bruttolohn von 7’000 Franken:
Kostenart
Pro Monat
Total (6 Monate)
Bemerkungen
AHV/IV/EO/ALV
ca. 7.3% vom Lohn
CHF 3'066.–
Summe fehlt in der Altersvorsorge (Beitragslücke)
Pensionskasse (BVG)
CHF 500-1'200.–
CHF 3'000-7'200.–
Anteil je nach Arbeitgeber:in unterschiedlich, Summe fehlt in der Altersvorsorge (Beitragslücke)
Unfallversicherung (UVG) via Abredeversicherung
CHF 40-65.–
CHF 200-325.–
Falls weiterhin über Arbeitgeber:in versichert, Auszeit < 6 Monate
Unfallversicherung bei Krankenkasse
CHF 10-30
CHF 50-150.–
Bei Auszeit > 6 Monate, Prämie je nach Krankenkasse unterschiedlich
Krankentaggeld-
versicherung (KTG)
CHF 50-150.–
CHF 250-750.–
Falls freiwillig weitergeführt (empfohlen), in Abredeversicherung bereits enthalten
Lohnverlust (Netto)
CHF 5'500.–
CHF 33'000.–
Verlust durch Ausbleiben des Lohns
Für einen unbezahlten Urlaub von 6 Monaten und eine Abredeversicherung während der Auszeit musst du also mit etwa 40’000 Franken Kosten (inkl. Lohnverlust) rechnen.
Krankenkassen vergleichenUnbezahlter Urlaub im Ausland
Eine längere Auszeit ist die perfekte Gelegenheit für einen Auslandsaufenthalt. Bevor das Abenteuer ruft, gilt es jedoch einige administrative Dinge zu regeln. Informiere dich unbedingt bei deiner Krankenkasse über die Deckungen im Ausland – je nachdem, wohin es dich zieht, kann eine Zusatzversicherung Sinn machen.
Auslandsaufenthalt & Aufenthaltsbewilligung
Ausländerinnen und Ausländer, die in der Schweiz arbeiten, brauchen eine Aufenthaltsbewilligung. Diese bleibt auch während des unbezahlten Urlaubs bis maximal 6 Monate bestehen – unabhängig davon, ob du in der Schweiz bleibst oder ins Ausland reist. Kläre am besten direkt mit deinem Arbeitgeber oder deiner Arbeitgeberin, was es zu beachten gibt.
Was gilt bei einem Sabbatical?
Immer mehr Firmen gewähren langjährigen Mitarbeitenden ein Sabbatical – also eine längere Auszeit vom Berufsleben. Dabei spielt es eine Rolle, ob die Auszeit bezahlt wird oder nicht. Wenn du während des Sabbaticals keinen Lohn bekommst, gelten die gleichen Bedingungen wie bei einem unbezahlten Urlaub.
Oft werden Sabbaticals auch vom Unternehmen bezahlt. Damit wollen Firmen treue Mitarbeitende belohnen und sich als attraktive Arbeitgeberinnen positionieren. Dann heisst es: Abschalten und die bezahlten Ferien in vollen Zügen geniessen!
Häufige Fragen zur Unfallversicherung bei unbezahltem Urlaub
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