Prämienverbilligung: Wer sie bekommt und wie du sie beantragst

Prämienverbilligung: Wer sie bekommt und wie du sie beantragst

In der Schweiz steigen die Krankenkassenprämien seit Jahren stetig. Deshalb müssen alle Haushalte für gleichbleibende Versicherungsleistungen immer tiefer in die Tasche greifen. Für manche stellt dies eine zu grosse finanzielle Belastung dar – hier kommt die Prämienverbilligung ins Spiel. Ob du Anspruch hast, wie du den Krankenkassenrabatt beantragst und wie du deine individuelle Prämienverbilligung berechnest, erfährst du hier.

Krankenkasse Prämienverbilligung

Zusammenfassung

  • Wer finanziell nicht auf Rosen gebettet ist, kann mit der individuellen Prämienverbilligung die Krankenkassenprämien senken.

  • Antrag stellen lohnt sich: Wenn du dich früh genug informierst, kannst du viel sparen.

  • Häufig scheitert die Verbilligung nicht am Anspruch, sondern an vergessenen Formularen oder zu spätem Einreichen.

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Was ist die Prämienverbilligung?

Die Prämienverbilligung ist eine staatliche, aber kantonal organisierte Unterstützung, welche die Krankenkassenprämien senkt. Sie entlastet Personen mit geringem Einkommen und stellt sicher, dass sich alle die Gesundheitsversorgung leisten können. 

Stethoskop von einem Arzt liegt in einer Brieftasche

Wozu gibt es eine Prämienverbilligung in der Schweiz?

Die Prämienverbilligung soll sicherstellen, dass niemand aufgrund finanzieller Engpässe auf notwendige medizinische Leistungen verzichten muss. Sie ist quasi die Absicherung für alle, bei denen das Einkommen nicht ganz bis zum Monatsende reicht. Die Idee dahinter: Wer krank ist oder wird, soll nicht gleich finanziell zusammenbrechen.

Ein Vergleich lohnt sich immer

Die neuen Krankenkassenprämien werden jeweils im Herbst bekanntgegeben. Trotzdem lohnt es sich immer, auch bei aktuellen Prämien den Überblick zu behalten.

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So funktioniert die Prämienverbilligung der Krankenkasse

Die Prämienverbilligung steht nicht auf wackeligen Beinen, sondern fest im Krankenversicherungsgesetz (KVG) verankert. Die Verbilligung wird von den Kantonen und vom Bund direkt an die Krankenkasse ausbezahlt, wodurch sich deine monatliche Prämie reduziert. Es geht also nicht um Luxus, sondern um Lebensqualität für jede Person in der Bevölkerung.

Nachlass in der Schweiz

Rund ein Viertel der Schweizer Bevölkerung erhält eine individuelle Prämienverbilligung. Allein im Jahr 2020 bezogen etwa 2,4 Millionen Personen diese Unterstützung, was 28% aller Versicherten entsprach. Ohne diese Hilfe müssten viele Haushalte einen Grossteil ihres Budgets für die Krankenkassenprämien aufwenden.

Wer hat Anspruch auf Krankenkassenverbilligung?

Wer eine Verbilligung beantragen kann, entscheidet der Wohnkanton – als Grenzgänger:in ist es der Kanton, in dem du arbeitest. Wenn du es genau wissen willst, musst du leider einen Blick in den kantonalen Regeldschungel werfen. Die folgenden Anhaltspunkte bringen die Thematik trotzdem auf den Punkt: 

  • Einkommensgrenze und Vermögensprüfung: Die Kantone berücksichtigen dein steuerbares Einkommen sowie dein Vermögen. Verdienst oder besitzt du zu viel Geld, erlischt dein gesetzlicher Anspruch auf eine Verbilligung der Krankenkasse. 

  • Besondere Regelungen für Familien, Rentner:innen und Arbeitslose: Für Familien gelten deutlich grosszügigere Regelungen, was ihre finanzielle Entlastung erleichtert. In manchen Kantonen werden Rentner:innen und Arbeitslose ebenfalls leichter unterstützt. 

Die Schweiz wäre nicht die Schweiz ohne 26 Versionen derselben Idee. In Zürich läuft’s anders als in Luzern. Eine Allgemeingültigkeit lässt sich deswegen nicht aufzeigen.

Wie kann ich die Prämienverbilligung beantragen?

Einige Kantone informieren aktiv per Brief, während andere warten, bis man sich per Antrag selbst meldet. Wer nicht handelt, erhält auch keine Prämienverbilligung – dafür aber möglicherweise eine hohe Krankenkassenrechnung. Wichtig ist, frühzeitig aktiv zu werden, sorgfältig vorzugehen und keine Fristen zu versäumen.

Schritt-für-Schritt zur Prämienverbilligung

Einige Kantone verbilligen die Prämie bereits, ohne dass du einen Antrag stellen musst. Falls dies nicht der Fall ist, halte dich an folgende Schritte:

  1. Informiere dich auf der Website deines Wohnkantons über die spezifischen Anforderungen und Fristen. Auf der Website des Bundes kannst du deine zuständige Stelle ausfindig machen. (Prämienverbilligung – Priminfo)

  2. Halte wichtige Dokumente wie Steuerbescheinigung, Lohnausweise sowie Versicherungsnachweise bereit. Diese benötigst du beim Ausfüllen des Antrages. Also: Lieber einmal zu viel nachfragen als einmal zu wenig einreichen.

  3. Reiche den ausgefüllten Antrag fristgerecht beim zuständigen Amt ein, entweder online oder in Papierform. Schicke den Antrag nicht auf den letzten Drücker ab, denn die kantonalen Behörden können nicht immer kulant sein. In der Regel gilt die Frist bis Ende Juli

Schnell & einfach: Deine individuelle Prämienverbilligung berechnen

Wie hoch deine Prämienverbilligung ausfällt, kannst du ganz einfach mit einem Online-Rechner herausfinden, entweder vom Bund oder auf der Seite deines Wohnkantons. Einfach Einkommen, Familienstand & Co. eintippen, und schon gibt es eine erste Einschätzung. Ob es am Ende wirklich so viel wird, entscheidet aber das Amt – und deine Steuererklärung.

Faktoren, welche die Höhe beeinflussen

Was zählt? Einkommen, Vermögen und Anzahl Kinder. Je genauer deine Angaben zum Einkommen sind, desto eher stimmt die provisorische Berechnung. Aber auch Faktoren wie Alter, Zivilstand oder Wohngemeinde haben Einfluss. 

Krankenkassenkosten senken

In der Schweiz ist die Grundversicherung obligatorisch und umfasst klar vordefinierte Leistungen. Trotzdem gibt es deutliche Unterschiede zwischen den einzelnen Anbietern in Sachen Selbstbehalt, Prämie und Franchise. Um unnötige Kosten zu sparen, lohnt sich der jährliche Vergleich von Versicherungen und das Informieren über Rabatt- und Bonusprogramme.

Antrag abgelehnt – das sind die häufigsten Fehler

Die meisten Anträge scheitern nicht am System, sondern an der Bürokratie. Vergessene Unterlagen, Zahlenverwechslungen oder komplett verpasste Fristen – der Klassiker. Also: Lieber dreimal kontrollieren, als einmal zu wenig und dann ohne Verbilligung dastehen.

Typische Ablehnungsgründe

Häufig sind die Gründe der Ablehnung einfach: Überschreiten der Vermögens- und Einkommensgrenze, unvollständige Unterlagen oder versäumte Einreichungsfristen. Umso ärgerlicher ist es, eine Ablehnung zu erhalten, weil du die Einreichfrist verschlafen oder im Stress Dokumente vergessen hast. 

Was tun, wenn der Antrag abgelehnt wird?

Nicht gleich die Faust in die Tasche stecken: Einspruch ist möglich. Ein Einspruch sollte schriftlich und begründet – nicht emotional und verärgert – erfolgen. Dabei können zusätzliche Unterlagen oder Erläuterungen hilfreich sein. 

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Gioia Gerber
Content Managerin
Bereits seit 2016 arbeitet Gioia im Content, der Recherche und Redaktion, mit breitgefächerter Erfahrung in diversen digitalen Unternehmen und Branchen. Als Content Managerin bei FinanceScout24 ist sie überall involviert, wo getextet wird. Wenn sie gerade nicht mit Worten spielt, kocht und backt sie liebend gerne (Zweiteres auch zur Freude ihrer Kolleg:innen), reist in der Weltgeschichte umher und liest alle Bücher, die sie in die Finger bekommt.