Abredeversicherung: Dein Unfall-Sicherheitsnetz nach dem Jobwechsel

Abredeversicherung: Dein Unfall-Sicherheitsnetz nach dem Jobwechsel

Orientierst du dich beruflich neu? Herzlichen Glückwunsch zu diesem Schritt! Egal, ob du schon weisst, was als Nächstes kommt oder noch planlos bist, an die Verlängerung deines Unfallschutzes solltest du auf jeden Fall denken. Mit einer Abredeversicherung kannst du dich in der Zwischenzeit nahtlos gegen Unfälle schützen. Wir erklären dir, was du beachten musst und was der Unterschied zur Unfalldeckung über die Krankenkasse ist.

Abredeversicherung in der Schweiz

Zusammenfassung

  • Wer seine Stelle kündigt oder unbezahlten Urlaub bezieht, muss sich selbst um die obligatorische Unfallversicherung kümmern.

  • Dies geschieht entweder über eine Abredeversicherung oder die Unfalldeckung bei der Krankenkasse.

  • Eine Abredeversicherung deckt Nichtberufsunfälle gemäss UVG und kann max. für 6 Monate abgeschlossen werden.

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Was ist eine Abredeversicherung?

Klingt kompliziert, ist es aber nicht: Eine Abredeversicherung verlängert den Unfallschutz deines Arbeitgebers oder deiner Arbeitgeberin nach Beendigung deiner Anstellung um bis zu 6 Monate. Es handelt sich also um eine Überbrückung deiner Unfallversicherung – denn diese ist in der Schweiz obligatorisch.

Altdeutscher Begriff in der modernen Versicherungswelt

Der Begriff ‘Abrede’ kommt aus dem Altdeutschen und bedeutet so viel wie ‘Verabredung’ oder ‘Vereinbarung’. In der Versicherungswelt bezieht sich das Wort auch heute noch auf die Verlängerung eines Vertrages bzw. des Versicherungsschutzes. So wurde aus der Unfallversicherungs-Abrede in der Schweiz die Abredeversicherung.

Wer braucht eine Abredeversicherung?

Eine Abredeversicherung brauchst du, wenn du deinen Job kündigst, aber noch keinen neuen hast und dich auch nicht beim RAV anmeldest. Du benötigst sie auch, wenn du unbezahlten Urlaub nimmst. In diesen Fällen verfällt dein Unfallschutz gegen Nichtberufsunfälle 31 Tage nach dem letzten Arbeitstag.

Mann mit gebrochenem Fuss scrollt auf dem Sofa.

Danach musst du dich selbst um den Unfallschutz kümmern. Dies kannst du entweder mit einer Abredeversicherung tun – bei der gleichen Versicherung und zu den gleichen Bedingungen wie während deiner Anstellung. Oder alternativ schliesst du den Unfallschutz bei deiner Krankenkasse mit ein. 

Ein Vergleich lohnt sich immer

Die neuen Krankenkassenprämien werden jeweils im Herbst bekanntgegeben. Trotzdem lohnt es sich immer, auch bei aktuellen Prämien den Überblick zu behalten.

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Was deckt eine Abredeversicherung?

Die vorübergehende Unfallversicherung schützt dich gegen Nichtberufsunfälle gemäss UVG. Versichert sind also Unfälle, die in deiner Freizeit passieren – vom verstauchten Knöchel bis zum Wespenstich. Dies gilt sowohl in der Schweiz als auch im Ausland.

Die Abredeversicherung deckt medizinische Behandlungen, Bergungs- und Rettungsmassnahmen sowie medizinisch notwendige Reisen und Transporte. Solltest du durch einen Unfall arbeitsunfähig werden oder sterben, erhältst du Taggelder bzw. deine Hinterbliebenen haben Anspruch auf Rentenleitungen.

Die Abredeversicherung-Dauer ist 6 Monate, danach musst du den Unfallschutz über die Krankenkasse einschliessen.

Gut zu wissen: Wenn du beim RAV als arbeitslos gemeldet bist, übernimmt die SUVA automatisch deine Unfallversicherung.

Unfall oder Krankheit?

Zählt ein Zeckenbiss als Unfall? Ist ein Herzinfarkt die Folge einer Krankheit? Oft ist nicht ganz klar, wann es sich um einen Unfall handelt und wann um eine Krankheit. Für die Versicherung ist es jedoch entscheidend. In unserem separaten Ratgeber erklären wir den Unterschied zwischen Unfall und Krankheit im Detail.

Unterschied Abredeversicherung (UVG) vs. Unfallversicherung bei der Krankenkasse (KVG)

Du bist nicht sicher, ob du für einen lückenlosen Unfallschutz eine Abredeversicherung bei deiner ehemaligen Firma abschliessen oder die Unfalldeckung bei der Krankenkasse einschliessen sollst? Dies hängt von den Umständen ab und von den Leistungen, die du versichern möchtest. Diese Tabelle gibt dir einen guten Überblick:

Bedingungen

Leistungen

Abredeversicherung gemäss UVG

Bei der Unfallversicherung des ehemaligen Arbeitgebers abschliessbar.

Muss nahtlos (31 Tage nach letztem Arbeitstag) abgeschlossen werden.

Versicherungsdauer auf 6 Monate beschränkt.

Bietet umfassenden Schutz gegen Unfälle, inkl. Taggelder, Reise- und Transportkosten, sowie Renten bei Invalidität oder Tod. 

Kein Selbstbehalt.

Kostet ca. 45 Franken pro Monat.

Unfallversicherung bei Krankenkasse gemäss KVG

Bei deiner Krankenkasse abschliessbar.

Kann jeweils auf den Beginn eines Monats abgeschlossen werden.

Versicherungsdauer unbeschränkt bzw. jederzeit kündbar.

Übernimmt Heilungskosten bei Unfällen.

Franchise und Selbstbehalt müssen übernommen werden.

Kostet ca. 20 Franken pro Monat.

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So schliesst du eine Abredeversicherung ab

Du entscheidest dich für eine Abredeversicherung? Dann gibt es ein paar Dinge zu beachten. Mit dieser Schritt-für-Schritt-Anleitung machst du alles richtig.

  1. Prüfe deine aktuelle Unfallversicherung: Kläre ab, bei welcher Versicherung du betrieblich unfallversichert bist und prüfe, ob dein:e Arbeitgeber:in eine Abredeversicherung anbietet.

  2. Antrag ausfüllen: Den Antrag kannst du entweder direkt online über die Webseite der Versicherung ausfüllen oder über ein Antragsformular, das du von der HR-Abteilung deines Arbeitgebers oder deiner Arbeitgeberin erhältst.

  3. Daten erfassen: Gib alle deine persönlichen Daten und Angaben zum letzten Arbeitgeber oder zur letzten Arbeitgeberin an. Ausserdem musst du das Datum angeben, an dem dein Anspruch auf Lohn oder Arbeitslosenentschädigung endet und bestimmen, wie lange die Abredeversicherung gültig sein soll (max. 6 Monate).

  4. Prämie bezahlen: Bezahle die Prämie innerhalb der 31-tägigen Nachdeckungsfrist. Die Zahlungsbestätigung dient als Versicherungsnachweis.

  5. Verlängerungen: Bei Bedarf kannst du die Abredeversicherung verlängern, allerdings maximal bis zu einer Gesamtdauer von 6 Monaten.

Wichtig: Die Abredeversicherung muss vor Ablauf der Nachdeckungsfrist von 31 Tagen nach Ende der betrieblichen Unfallversicherung beantragt und bezahlt werden. Nur dann bist du auch ohne Arbeitsstelle gegen Nichtberufsunfälle gemäss UVG versichert.

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Häufige Fragen zur Abredeversicherung

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Gioia Gerber
Content Managerin
Bereits seit 2016 arbeitet Gioia im Content, der Recherche und Redaktion, mit breitgefächerter Erfahrung in diversen digitalen Unternehmen und Branchen. Als Content Managerin bei FinanceScout24 ist sie überall involviert, wo getextet wird. Wenn sie gerade nicht mit Worten spielt, kocht und backt sie liebend gerne (Zweiteres auch zur Freude ihrer Kolleg:innen), reist in der Weltgeschichte umher und liest alle Bücher, die sie in die Finger bekommt.