Schwangerschaftsabbruch in der Schweiz: Was die Grundversicherung zahlt – und was gilt
Eine ungewollte Schwangerschaft kann dein Leben komplett auf den Kopf stellen. Neben den emotionalen Herausforderungen beschäftigen dich vielleicht auch praktische Sorgen: Was kostet ein Schwangerschaftsabbruch? Und wer bezahlt das? Hier findest du alle wichtigen Informationen zur Kostenübernahme durch die Krankenkasse, damit du dich auf das Wesentliche konzentrieren kannst.
Schwangerschaftsabbruch & Krankenkasse
Zusammenfassung
Bis zur 12. Schwangerschaftswoche liegt die Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch bei der schwangeren Person.
Die Grundversicherung übernimmt die Kosten für eine Abtreibung nach Abzug von Franchise und Selbstbehalt.
Die Kosten variieren zwischen 500 und 3'000 Franken je nach Methode und Kanton.
Kostenlose und vertrauliche Beratung ist verfügbar.
Was ist ein Schwangerschaftsabbruch?
Ein Schwangerschaftsabbruch ist ein medizinischer Eingriff, der eine Schwangerschaft beendet. Das klingt nüchtern – dahinter stehen aber oft schwierige persönliche Entscheidungen.
In der Schweiz kannst du zwischen zwei schonenden Methoden wählen: dem medikamentösen und dem chirurgischen Abbruch. Beide Verfahren sind sicher und beeinträchtigen deine Fruchtbarkeit nicht.

Rechtliche Voraussetzungen in der Schweiz
In der Schweiz ist der Schwangerschaftsabbruch gesetzlich geregelt – abhängig davon, in welcher Phase der Schwangerschaft du dich befindest.
Bis zur 12. Schwangerschaftswoche
Hier hast du alle Entscheidungsfreiheit: Bis zur 12. Schwangerschaftswoche liegt die Entscheidung ganz allein bei dir. Du musst lediglich schriftlich bestätigen, dass du dich in einer Notlage befindest. Was diese Notlage genau bedeutet, musst du niemandem erklären.
Der Eingriff muss von einer Gynäkologin oder einem Gynäkologen durchgeführt werden. Eine Bedenkzeit oder Wartezeit gibt es nicht.
Ein Vergleich lohnt sich immer
Die neuen Krankenkassenprämien werden jeweils im Herbst bekanntgegeben. Trotzdem lohnt es sich immer, auch bei aktuellen Prämien den Überblick zu behalten.
Krankenkassen vergleichenNach der 12. Schwangerschaftswoche
Nach der 12. Schwangerschaftswoche ist ein Abbruch nur noch möglich, wenn eine ärztliche Fachperson schriftlich bestätigt, dass eine schwerwiegende körperliche Schädigung oder eine schwere seelische Notlage vorliegt. Je weiter die Schwangerschaft fortgeschritten ist, desto schwerwiegender müssen die Gründe sein.
Häufige Gründe für Spätabbrüche:
Schwere genetische Defekte oder Fehlbildungen des Kindes
Lebensgefährliche Erkrankungen der Mutter
Schwere psychische Belastungen durch die Schwangerschaft
Übernimmt die Krankenkasse Abtreibungen in der Schweiz?
Die gute Nachricht vorweg: Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch. Du musst dir also keine Sorgen machen, dass du die Behandlung nicht bezahlen kannst. Allerdings zahlst du im Unterschied zu sonstigen Leistungen bei Mutterschaft Franchise und Selbstbehalt aus der eigenen Tasche.
Bei Mutterschaftsleistungen ab der 13. Schwangerschaftswoche sind normalerweise keine Franchise und kein Selbstbehalt fällig – bei einer Abtreibung schon. Das mag unfair erscheinen, ist aber so im Gesetz geregelt.
So sieht deine Kostenbeteiligung aus:
Du zahlst deine Jahresfranchise (falls noch nicht erreicht).
Dazu kommen 10% Selbstbehalt auf den verbleibenden Betrag.
Die Krankenkasse übernimmt den Rest.
Beispiel: Bei einem Abbruch für CHF 1'200.– und einer Franchise von CHF 500.– zahlst du CHF 570.– selbst.
Viele Frauen entscheiden sich bewusst dafür, den gesamten Betrag selbst zu bezahlen. Bei hohen Franchisen kommst du so oft günstiger weg und hast vollständige Privatsphäre.
Neue Kostenübernahme ab 2027
Als Teil des ‘Kostendämpfungspakets 2’ wurde im Frühjahr 2025 entschieden, dass Abtreibungen ab 2027 komplett von der Krankenkasse übernommen werden. Das bedeutet, dass die Franchise bei einem Schwangerschaftsabbruch nicht belastet wird und du bei einer Abtreibung keine Kosten hast.
So läuft ein Schwangerschaftsabbruch ab
Je nach Zeitpunkt der Schwangerschaft kommen in der Schweiz zwei unterschiedliche Methoden zum Einsatz – medikamentös oder chirurgisch.
Medikamentöser Abbruch (bis 9. Schwangerschaftswoche)
Der medikamentöse Abbruch läuft folgendermassen ab: Du bekommst zunächst eine Tablette (Mifegyne®), die bewirkt, dass sich dein Gebärmutterhals öffnet. Nach 36 bis 48 Stunden nimmst du zu Hause zwei weitere Tabletten ein.
Der Ablauf ähnelt einer stärkeren Menstruation und dauert mehrere Stunden. Eine gynäkologische Nachkontrolle stellt sicher, dass alles gut verlaufen ist.
Chirurgischer Abbruch (ab 71. Tag)
Ab dem 71. Tag ist meist ein kurzer chirurgischer Eingriff nötig. Der Eingriff dauert nur etwa 10-15 Minuten und wird ambulant durchgeführt. Du bekommst entweder eine örtliche Betäubung oder eine kurze Vollnarkose.
Medikamentöser vs. chirurgischer Abbruch
Die beiden Methoden unterscheiden sich deutlich in Ablauf, Zeitpunkt und Durchführung:
Medikamentöser Abbruch
Chirurgischer Abbruch
Zeitpunkt
Bis 9. Schwangerschaftswoche
Ab 10. Schwangerschaftswoche
Ablauf
Tabletten zu Hause, wie verstärkte Menstruation
Kurzer ambulanter Eingriff (10-15 Min)
Betäubung
Keine
Örtliche Betäubung oder Vollnarkose
Dauer
Mehrere Stunden bis Tage
Sofortiger Abschluss
Erfolgsquote
Etwa 95%
Über 99%
Kosten
CHF 500-800.–
CHF 800-1'500.–
Beide Methoden sind sicher und werden professionell durchgeführt. Der chirurgische Abbruch ermöglicht zusätzlich die gleichzeitige Einlage einer Spirale zur Verhütung.
Tipp für den Termin
Bring eine Vertrauensperson mit, die dich nach Hause fährt – besonders beim chirurgischen Abbruch. Du solltest nach dem Eingriff nicht selbst Auto fahren. Plane auch warme, bequeme Kleidung und Damenhygieneartikel für stärkere Blutungen ein.
Kosten im Überblick
Die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch variieren zwischen 500 und 3'000 Franken. Der Preis hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Faktoren, die den Preis beeinflussen:
Methode: Medikamentöser Abbruch ist meist günstiger.
Kanton und Anbieter: Preisunterschiede zwischen öffentlichen und privaten Einrichtungen.
Schwangerschaftswoche: Spätere Abbrüche sind aufwendiger und teurer.
Durchschnittliche Kosten:
Medikamentöser Abbruch: 500 bis 800 Franken.
Chirurgischer Abbruch: 800 bis 1'500 Franken.
Spätabbrüche nach 12. Woche: 2'000 bis 3'000 Franken.
Beratung und Unterstützung
Du musst mit dieser Entscheidung nicht allein sein. Du hast das Recht auf kostenlose und vertrauliche Beratung bei einer kantonal anerkannten Beratungsstelle. Die Menschen dort sind da, um dich zu unterstützen – nicht um dir zu sagen, was du tun sollst.
Diese Unterstützung bekommst du:
Jemand, der dir zuhört, ohne zu urteilen.
Informationen zu rechtlichen Aspekten und zum Ablauf.
Beratung über die Verhütung für die Zukunft.
Unterstützung bei finanziellen Sorgen.
Beratung findest du bei anerkannten Schwangerschaftsberatungsstellen, Beratungsstellen für sexuelle Gesundheit, Pro Familia Schweiz oder Fachstellen für Familienplanung in deinem Kanton.
Vertraulichkeit bei Minderjährigen
Für Minderjährige unter 16 Jahren ist ein Beratungsgespräch obligatorisch, aber kein Einverständnis der Eltern erforderlich. Urteilsfähige Minderjährige können selbst über den Schwangerschaftsabbruch entscheiden.
Die Beratungsstellen haben viel Erfahrung mit diskreten Lösungen: Die Krankenkassenabrechnung kann so organisiert werden, dass Eltern nichts erfahren. Alle medizinischen Fachpersonen unterliegen der Schweigepflicht. Falls eine Selbstzahlung nötig ist, gibt es alternative Finanzierungsmöglichkeiten.
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