Frauenarzt und Krankenkasse: Was Schweizerinnen wirklich erwartet
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Du fragst dich, welche Kosten deine Krankenkasse beim Frauenarzt oder der Gynäkologin übernimmt? Von der jährlichen Kontrolle bis zur Mammographie – wir erklären dir, wann die Grundversicherung zahlt und worauf du achten musst.
Frauenarzt & Krankenkasse in der Schweiz
Zusammenfassung
Die Grundversicherung übernimmt die ersten beiden gynäkologische Vorsorgeuntersuchungen, danach alle 3 Jahre.
Mammographie-Screening ab 50 Jahren alle 2 Jahre gedeckt – aber nur in gewissen Kantonen.
Bei Hausarzt- und HMO-Modellen kannst du für Vorsorgeuntersuchungen direkt zum Frauenarzt.
Warum regelmässige Vorsorge wichtig ist
Gynäkologische Vorsorgeuntersuchungen sind entscheidend für die Früherkennung von Krankheiten wie Brust- und Gebärmutterhalskrebs. Je früher solche Erkrankungen erkannt werden, desto besser sind die Heilungschancen. Die Grundversicherung unterstützt diese wichtige Prävention – aber nicht alle Leistungen sind immer gedeckt.
In diesem Artikel erfährst du, welche gynäkologischen Leistungen deine Krankenkasse übernimmt, wann du zur Kasse gebeten wirst und wie du clever sparen kannst.

Was deckt die Grundversicherung beim Frauenarzt ab?
Die Krankenkasse übernimmt eine Reihe gynäkologischer Untersuchungen. Das gehört alles dazu:
Krebsvorsorge und Jahreskontrolle beim Frauenarzt: Das sagt die Krankenkasse
Die gynäkologische Vorsorgeuntersuchung gehört zu den Pflichtleistungen aller Schweizer Krankenkassen. Die Grundversicherung übernimmt bei Frauen ab dem 20. Lebensjahr die ersten beiden Untersuchungen pro Jahr. Bei normalem Befund werden danach alle 3 Jahre die Kosten übernommen.
Das bedeutet konkret: Die Grundversicherung zahlt alle 3 Jahre, die anderen 2 Jahre werden von einer allfälligen Zusatzversicherung übernommen oder sonst komplett von dir getragen. Viele Krankenkassen zahlen jedoch aus Kulanz auch jährlich direkt über die Grundversicherung.
Eine Vorsorgeuntersuchung beinhaltet:
Anamnese-Gespräch zu Gesundheit, Zyklus und Beschwerden
Untersuchung der äusseren Genitalregion und vaginale Tastuntersuchung
Abstrich am Gebärmutterhals (Pap-Test) zur Krebsfrüherkennung
Tastuntersuchung der Brüste und Achselhöhlen
Ein Vergleich lohnt sich immer
Die neuen Krankenkassenprämien werden jeweils im Herbst bekanntgegeben. Trotzdem lohnt es sich immer, auch bei aktuellen Prämien den Überblick zu behalten.
Krankenkassen vergleichenÜbernimmt eine Mammographie die Krankenkasse in der Schweiz?
Eine Mammographie – also eine Röntgenuntersuchung der Brust zur Früherkennung von Brustkrebs – ist ab dem 50. Lebensjahr alle 2 Jahre gedeckt. Aber Achtung: das gilt nur in Kantonen mit Screening-Programm. Dazu gehören Appenzell Ausserrhoden und Innerrhoden, Basel-Stadt, Bern, Freiburg, Genf, Graubünden, Jura, Neuenburg, Solothurn, St. Gallen, Tessin, Thurgau, Waadt und Wallis.
In diesen Kantonen bezahlst du nur den Selbstbehalt von 10% (circa 18 Franken). In Kantonen ohne Screening-Programm (alle oben nicht aufgeführten) musst du präventive Mammographien selbst bezahlen oder über eine Zusatzversicherung abrechnen.
Legende: 1 = Früherkennung ausserhalb von Programmen, 2 = Einführung geplant, 3 = Kantone mit Früherkennung
Quelle: Swiss Cancer Screening, Brustkrebsfrüherkennung, Stand: September 2025
Wird die Eiseninfusion von der Krankenkasse in der Schweiz übernommen?
Eiseninfusionen werden von der Grundversicherung unterhalb eines Ferritin-Wertes von 15 μg/l übernommen. Die Behandlung kostet etwa 200 Franken plus Medikamentenkosten. Einige Krankenkassen (Atupri, Sanitas, Helsana) verlangen eine Kostengutsprache.
Schwangerschaft und Geburt
Für Schwangerschaft gelten besondere Regeln: Ab der 12. Schwangerschaftswoche sind 7 Kontrolluntersuchungen und 2 Ultraschalluntersuchungen vollständig gedeckt. Auch Geburt und Abtreibung gehören zu den Leistungen der Grundversicherung.
Franchise und Selbstbehalt bei gynäkologischen Leistungen
Wie bei anderen Grundversicherungsleistungen greifen auch bei gynäkologischen Untersuchungen Franchise und Selbstbehalt wie gewohnt. Das bedeutet: Du bezahlst die Kosten bis zur Höhe deiner gewählten Franchise selbst. Danach übernimmt die Krankenkasse 90%, du trägst 10% Selbstbehalt.
Wichtige Ausnahme bei einigen Versicherern: Die gynäkologische Vorsorgeuntersuchung wird nicht mit der Jahresfranchise verrechnet. Das bedeutet für dich: Nur 10% Selbstbehalt, keine Franchise-Belastung.
Beispielrechnung: Eine gynäkologische Vorsorgeuntersuchung kostet etwa 150 Franken. Bei Versicherern ohne Franchise-Anrechnung zahlst du nur 15 Franken Selbstbehalt. Bei anderen Versicherern kann je nach Franchise-Stand der gesamte Betrag fällig werden.
Krankenkassen vergleichenDirekt zur Frauenärztin oder über den Hausarzt?
Du hast ein Hausarztmodell oder HMO-Modell gewählt und fragst dich, ob du trotzdem direkt zur Frauenärztin kannst? Gute Nachrichten: Für gynäkologische Vorsorgeuntersuchungen darfst du in der Regel direkt zum Frauenarzt gehen – ohne Umweg über den Hausarzt.
Das gilt sowohl für das Hausarztmodell als auch für HMO-Zentren. Die meisten Krankenkassen erlauben bei folgenden Fällen den direkten Besuch:
Jahreskontrolle und gynäkologische Vorsorge
Routineuntersuchungen während der Schwangerschaft
Vorsorgeuntersuchungen wie Mammographie
Notfallmässige Beschwerden wie Brennen, Jucken oder ungewöhnlicher Ausfluss
Wann solltest du zeitnah zum Frauenarzt?
Bei diesen Symptomen solltest du baldmöglichst eine Frauenarztpraxis aufsuchen:
Brennen, Rötungen oder Jucken in der Scheide
Ungewöhnlicher, verstärkter oder unangenehm riechender Ausfluss
Schmerzen im inneren oder äusseren Intimbereich
Sehr starke Regelblutungen oder Veränderungen des Zyklus
Zwischen- oder Schmierblutungen, vor allem nach den Wechseljahren
Veränderungen der Brust
Aber Achtung: Bei Krankheitssymptomen solltest du den gewohnten Weg über deinen Hausarzt oder das HMO-Zentrum gehen. Die genauen Bedingungen findest du in deinen Versicherungsunterlagen.
Diese Leistungen zahlt die Krankenkasse nicht
Nicht alle Leistungen bei der Gynäkologin sind von der Grundversicherung gedeckt. Diese Übersicht zeigt dir, was du selbst bezahlen musst:
Leistung/Untersuchung
Grundversicherung
Kostenübernahme
Kosmetische Eingriffe
Nicht gedeckt
Selbstzahlung
Eiseninfusion bei Ferritin >15 μg/l
Nicht gedeckt
Selbstzahlung oder Zusatzversicherung
Jährliche Vorsorge (nach 2. Jahr)
Übernahme alle 3 Jahre
Zusatzversicherung oder Kulanz
Insemination
Bis 3 Zyklen gedeckt
Bei Frauen unter 40 Jahren
IVF/ICSI (Reagenzglas-Befruchtung)
Nicht gedeckt
CHF 4'000-9'000.– pro Zyklus
Gut zu wissen: Bei künstlicher Befruchtung zahlt die Grundversicherung nur Diagnostik und bis zu 3 Zyklen Insemination. Reagenzglas-Befruchtungen (IVF/ICSI) müssen selbst finanziert werden.
So optimierst du deine Kosten beim Frauenarzt
Mit der richtigen Franchise-Wahl kannst du bei gynäkologischen Leistungen sparen. Gehst du regelmässig zur Vorsorge und rechnest mit wenigen anderen Arztkosten, kann eine tiefe Franchise (CHF 300.–) sinnvoll sein.
Nutze die Direktabrechnung, wenn deine Praxis das anbietet. Prüfe bei deiner Krankenkasse, ob sie die gynäkologische Vorsorge ohne Franchise-Anrechnung abrechnet. Das kann dir jährlich zwischen 50 und 100 Franken sparen.
Eine ambulante Zusatzversicherung lohnt sich, wenn du jährlich zur Jahreskontrolle möchtest. Die meisten Zusatzversicherungen übernehmen 80-90% der Kosten für zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen.
Spartipp: Vorsorge clever terminieren
Plane deine gynäkologische Vorsorge am Jahresanfang, wenn deine Franchise noch nicht ausgeschöpft ist. So profitierst du bei Versicherern ohne Franchise-Anrechnung vom niedrigsten Eigenanteil. Zusätzlich kannst du weitere Präventionsleistungen wie Hautkrebs-Screening beim gleichen Termin abklären lassen.
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