Krankenkasse kündigen und wechseln: So geht’s einfach & schnell

Krankenkasse kündigen und wechseln: So geht’s einfach & schnell

Neue Prämie, neues Modell, neue Ersparnisse: Wer jedes Jahr seine Krankenkasse prüft, kann viel Geld sparen. Doch wie funktioniert die Kündigung der Krankenkasse? Welche Fristen musst du einhalten? Und wie läuft der Wechsel ab? Keine Sorge – mit dieser Schritt-für-Schritt-Anleitung gelingt der Krankenkassenwechsel einfach und stressfrei.

Kündigung der Krankenkasse

Zusammenfassung

  • Die Grundversicherung kann jährlich bis zum 30. November gekündigt werden.

  • Zusatzversicherungen haben eigene Fristen (meist 30. September).

  • Vergleichen lohnt sich – Wechsel spart oft mehrere 100 Franken pro Jahr.

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Warum sich der Krankenkassenwechsel lohnt

Die Grundversicherung deckt dieselben bei allen Krankenkassen gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen ab. Unterschiede gibt es jedoch bei den Prämien, der Servicequalität und den Zusatzangeboten – etwa in Bezug auf Bonusprogramme und Rabatte, mit denen du zusätzlich sparen kannst.

Wer seine Prämie regelmässig vergleicht, hat bessere Chancen, die für sich beste Krankenkasse zu finden – unabhängig vom Anbieter. Ein Wechsel kann sich lohnen, wenn:

  • deine Prämie überdurchschnittlich steigt.

  • du ein günstigeres Versicherungsmodell nutzen möchtest.

  • du die Franchise ändern willst.

  • dein Lebensumfeld sich verändert (z. B. Umzug, Familienzuwachs).

Achtung: Die günstigste Krankenkasse ist nicht immer die beste – ein Preisvergleich lohnt sich auf jeden Fall.

Frau schreibt ihre Kündigung für die Krankenkasse

Krankenkasse wann kündigen: Welche Fristen gelten?

Wenn du auf das neue Jahr hin die Krankenkasse wechseln willst, musst du eine wichtige Deadline im Auge behalten: den 30. November. Denn nur wer rechtzeitig kündigt, kann pünktlich zum neuen Jahr zu einem günstigeren Anbieter wechseln.

Dabei unterscheiden sich beim Wechsel der Krankenkasse die Fristen je nach Versicherungsart – Grund- und Zusatzversicherung folgen unterschiedlichen Regeln.

Kündigungsfrist Grundversicherung

Die ordentliche Kündigung der Grundversicherung muss spätestens am 30. November bei deiner Kasse eingetroffen sein – entscheidend ist das Eingangsdatum, nicht der Poststempel.

Fällt der 30. November auf ein Wochenende oder einen Feiertag, muss das Kündigungsschreiben bereits am letzten Arbeitstag davor vorliegen.

Kündigungsfrist Zusatzversicherung

Für Zusatzversicherungen gilt in der Regel eine Kündigungsfrist von 3 Monaten auf Ende Jahr. Das bedeutet: Deine schriftliche Kündigung muss meist bis spätestens zum 30. September bei der Versicherung eingetroffen sein.

Wichtig: Die genauen Fristen und Laufzeiten können je nach Vertrag unterschiedlich sein – prüfe deshalb unbedingt die Versicherungsbedingungen, um keine Frist zu verpassen.

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Krankenkasse künden und wechseln – Schritt für Schritt erklärt

Ein Wechsel der Krankenkasse ist einfacher als viele denken – vorausgesetzt, man weiss, wie es geht. Damit du den Überblick behältst, findest du hier eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie du deine bestehende Grundversicherung kündigst und reibungslos zur neuen Krankenkasse wechselst.

1. Krankenkassenprämien vergleichen

Bevor du kündigst, solltest du verschiedene Krankenkassen sorgfältig vergleichen. Neben Preis und Franchise solltest du bei der Auswahl der Krankenkasse auch auf Servicequalität, Zusatzleistungen und langfristige Verlässlichkeit achten.

2. Neue Krankenkasse wählen

Hast du den passenden Anbieter gefunden, geht es an die konkrete Auswahl:

  • Offerte einholen

  • Angebot unterschreiben

  • Aufnahmebestätigung abwarten

Wichtig: Bei der Grundversicherung besteht ein Kontrahierungszwang – die neue Krankenkasse muss dich aufnehmen, unabhängig von Alter oder Gesundheitszustand.

3. Alte Krankenkasse kündigen

Sobald du die Aufnahmebestätigung der neuen Krankenkasse hast, kannst du die Kündigung der bisherigen Versicherung versenden. Achte auf folgende Punkte im Kündigungsschreiben:

  • Deine vollständigen Personalien

  • Versicherungsnummer

  • Kündigungsdatum (Ende Jahr oder bei Sonderkündigung)

  • Unterschrift

Schicke die Kündigung am besten per Einschreiben oder A-Post Plus – entscheidend ist, dass das Schreiben spätestens am 30. November bei der Krankenkasse eingeht. Der Poststempel reicht nicht aus! Für die Zusatzversicherungen gelten andere Fristen (bis zum 30. September).

4. Neue Versicherung aktivieren

Abschliessend solltest du sicherstellen, dass deine neue Krankenkasse dich offiziell aufgenommen hat. Prüfe die Police und achte darauf, dass der Versicherungsschutz nahtlos ab dem 1. Januar greift. 

Ohne gültige Aufnahmebestätigung darf die alte Kasse dich nicht entlassen – also unbedingt rechtzeitig klären!

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Krankenkasse kündigen: die Vorlage zur schnellen Kündigung

Brauchst du Hilfe beim Kündigungsschreiben? Dann lade einfach unsere kostenlose Kündigungsvorlage herunter.

Kündigungsvorlage für die Krankenkasse

Häufige Fehler beim Krankenkassenwechsel – und wie du sie vermeidest

  • Kündigung zu spät abgeschickt: Datum des Eintreffens zählt, nicht der Poststempel.

  • Frist für Zusatzversicherung verpasst: Zusatzversicherungen brauchen oft separate Kündigungen.

  • Ohne neue Kasse gekündigt: Wechsel erst gültig, wenn die neue Aufnahme bestätigt ist.

  • Offene Prämienrechnungen: Schulden blockieren einen Wechsel. Sämtliche Prämien und Kosten müssen bis 31. Dezember bezahlt sein.

Sonderfall: Wechsel der Franchise oder des Modells

Manchmal willst du gar nicht die Krankenkasse wechseln, sondern nur dein Modell oder deine Franchise anpassen. Auch hier gelten bestimmte Fristen, die du unbedingt einhalten musst – sonst bleibt alles beim Alten.

Franchise wechseln

Möchtest du deine Franchise anpassen, musst du je nach Wunsch unterschiedliche Fristen beachten. Wenn du auf eine tiefere Franchise wechseln möchtest – etwa von 2'500 auf 300 Franken – musst du die Krankenkasse bis spätestens am 30. November schriftlich informieren.

Willst du hingegen eine höhere Franchise wählen, reicht es, die Krankenkasse bis zum 31. Dezember zu benachrichtigen.

Versicherungsmodell wechseln

Auch ein Wechsel deines Versicherungsmodells – zum Beispiel vom Standard-Modell zur günstigeren HMO-Variante oder ins Hausarzt- bzw. Telmed-Modell – ist möglich.

Wichtig ist auch hier: Deine Mitteilung muss bis spätestens 30. November bei der Krankenkasse eingegangen sein, damit der Wechsel auf das neue Jahr hin gültig ist.

Mehr zu den verfügbaren Versicherungsmodellen findest du in unserer Übersicht der Krankenkassenmodelle.

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Hier kannst du mit ein paar wenigen Klicks zahlreiche Krankenkassen vergleichen und dir die beste Prämie für dich schnappen.

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Häufige Fragen zum Krankenkassenwechsel

fs24-author-Jan-Schoening
Jan Schöning
Senior Product Manager Insurance
Nach fast einer Dekade in der Versicherungsbranche bringt Jan nun seit 2022 sein umfassendes Fachwissen als Product Manager für Versicherungen bei FinanceScout24 ein. Er sorgt dafür, dass unsere Versicherungsprodukte optimal auf die Bedürfnisse unserer Nutzer:innen abgestimmt sind. In seiner Freizeit verbringt er gerne Zeit in der Natur, am liebsten gemeinsam mit seiner Familie.