Checkliste für Eltern: Was es wann in der Schwangerschaft zu erledigen gibt

Checkliste für Eltern: Was es wann in der Schwangerschaft zu erledigen gibt

Eben noch das Glas Wein in der Hand, jetzt der positive Schwangerschaftstest. Mit ihm ganz viele Gefühle – und eine Reihe an To Do’s bevor das Baby kommt. Wir erklären dir, was es wann zu tun gibt. Mit unserer Checkliste geht auch trotz Schwangerschaftshirn nichts vergessen, versprochen.

Checkliste für werdende Eltern

Zusammenfassung

  • Eine Schwangerschaft ist mit vielen administrativen Erledigungen verbunden.

  • Jedes Neugeborene in der Schweiz braucht eine Krankenkasse – melde dein Baby im Idealfall schon vor der Geburt an.

  • Mit unserer Checkliste für die Schwangerschaft denkst du an alles Wichtige für dein Baby.

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Was sollte man wann in der Schwangerschaft erledigen?

Eins vorweg: Lasst euch nicht stressen. Es gibt zwar einiges zu tun, aber 9 Monate sind genügend Zeit. Eine Checkliste für die Schwangerschaft kann helfen, an alles zu denken. Überlegt euch, wo eure Prioritäten liegen und versucht die To Do’s wo möglich untereinander aufzuteilen.

Kümmert euch zuerst um die administrativen Aufgaben wie Krankenkasse, Sorgerecht bzw. Vaterschaftsanerkennung, Kinderbetreuung oder Abklärungen mit dem Arbeitgeber. Auch wenn es verlockend ist – die Babyausstattung kann noch ein bisschen warten.

Je nachdem, wo du wohnst, ist das Angebot für die Kinderbetreuung knapp und es werden lange Wartelisten geführt. Wenn du nach dem Mutterschaftsurlaub wieder arbeiten möchtest, lohnt es sich, das Baby bereits vor der Geburt für einen Kitaplatz anzumelden.

Was zahlt die Krankenkasse in der Schwangerschaft?

In der Schweiz bist du während einer Schwangerschaft vollumfänglich durch die Grundversicherung abgedeckt. Melde deiner Krankenkasse daher so bald wie möglich, dass du schwanger bist.

Ab der 13. Schwangerschaftswoche übernimmt die Grundversicherung auch Behandlungskosten, die nicht zwingend etwas mit der Schwangerschaft zu tun haben – ohne Selbstbehalt und Franchise und bis 8 Wochen nach der Geburt.

Zusatzleistungen bei Mutterschaft

Während der Schwangerschaft übernimmt die Grundversicherung auch verschiedene Zusatzleistungen:

  • Bis zu 7 Vorsorgeuntersuchungen bei Gynäkologen oder Hebammen.

  • 2 Ultraschalluntersuchungen – und weitere ärztlich verordnete Ultraschalluntersuchungen bei einer Risikoschwangerschaft.

  • Die Kosten für den Ersttrimestertest und bei erhöhtem Risiko diejenigen für den nicht-invasiven Pränataltest (NIPT).

  • Beim Verdacht oder dem Risiko einer genetischen Erkrankung die Kosten für eine Amniozentese sowie Chorionzottenbiopsie.

  • Kostenbeteiligung an einem Geburtsvorbereitungskurs.

  • Die Geburt in einem Spital, Geburtshaus oder Zuhause.

  • Nachgeburtliche Betreuung im Wochenbett durch eine Hebamme bis 56 Tage nach der Geburt.

  • 3 Stillberatungen von einer Hebamme oder einer Stillberaterin.

  • Eine ärztliche Kontrolluntersuchung 6 bis 10 Wochen nach der Geburt.

  • Medikamente und Hilfsmittel wie zum Beispiel Kompressionsstrümpfe oder eine Milchpumpe.

Die Grundversicherung übernimmt nicht nur ärztliche Behandlungskosten, sondern auch diverse Leistungen von Hebammen, z.B. Schwangerschaftskontrollen, Geburtsvorbereitungskurse, Stillberatung oder Hausbesuche nach der Geburt. 

Lohnen sich Zusatzversicherungen für die Schwangerschaft?

Wenn du während der Schwangerschaft oder für die Geburt mehr Flexibilität oder Komfort möchtest, gibt es ein paar Zusatzversicherungen, die Sinn machen:

  • Mit einer ambulanten Zusatzversicherung sind beispielsweise mehr vorgeburtliche Untersuchungen gedeckt. Die Versicherung beteiligt sich auch an den Kosten für einen Rückbildungskurs sowie für eine Geburtshilfe oder eine Doula während der Geburt.

  • Eine Spitalzusatzversicherung ermöglicht dir eine freie Arzt- und Spitalwahl (auch private und halbprivate Spitäler und Geburtshäuser), sowie den Aufenthalt im 1- bzw. 2-Bettzimmer oder in einem Familienzimmer.

Wichtig: Zusatzversicherungen für die Schwangerschaft und Geburt sollten immer so früh wie möglich abgeschlossen werden. Ansonsten kann es zu Wartefristen oder Leistungskürzungen kommen.

Bei Zusatzversicherungen gibt es grosse Unterschiede. Darum lohnt sich ein Versicherungsvergleich immer. Und ja, man kann auch während der Schwangerschaft noch die Krankenkasse wechseln.

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Krankenkasse fürs Baby abschliessen

In der Schweiz ist eine Grundversicherung obligatorisch – auch für Babys. Melde dein Kind am besten schon vor der Geburt bei einer Krankenkasse an. So wird es auch bei der Zusatzversicherung uneingeschränkt aufgenommen. 

Du kannst dein Baby auch bis spätestens 3 Monate nach der Geburt noch bei einer Krankenkasse anmelden. Allerdings können mögliche Geburtsgebrechen dann vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden.

Gut zu wissen: Kümmert euch auch gleich um einen Kinderarzt oder eine Kinderärztin. Auch hier gibt es teilweise lange Wartelisten und die 1. Kontrolluntersuchung für euer Baby sollte 4 Wochen nach Geburt stattfinden.

Müssen Eltern und Kind die gleiche Krankenkasse haben?

Nicht zwingend. Das Kind kann auch bei einer anderen Krankenkasse versichert sein, als die Mutter oder der Vater – oder beide.

Allerdings bieten viele Krankenkassen ab dem 2. Kind attraktive Familienrabatte, die sich lohnen können. Der administrative Aufwand ist kleiner, wenn die ganze Familie bei der gleichen Versicherung ist. Mehr Sparpotenzial hat man im Normalfall aber, wenn man alle Familienmitglieder einzeln prüft und gegebenenfalls bei verschiedenen Krankenkassen versichert.

Der jährliche Krankenkassenvergleich lohnt sich immer. Hier könnt ihr als Familie viel Geld sparen. Zum Beispiel mit einem alternativen Versicherungsmodell oder höherer Franchise. 

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Wann sollte ich mit der Geburtsvorbereitung beginnen?

Es ist wichtig, dass du dich während der Schwangerschaft wohl und gut vorbereitet fühlst. Daher macht es Sinn, schon früh mit der Geburtsvorbereitung zu beginnen. Denn dazu gehört nicht nur der klassische Geburtsvorbereitungskurs, sondern auch Massnahmen für eine angenehmere Schwangerschaft, wie Yoga, Massagen oder Akupunktur.

Viele Spitäler oder Hebammen bieten einen Geburtsvorbereitungskurs an. Diesen kannst du alleine oder zusammen mit deinem Partner oder deiner Partnerin besuchen. Je nachdem, für welches Kursmodell – ein Tages-Blockkurs oder wöchentlich ein paar Stunden – du dich entscheidest, solltest du früher damit beginnen. Idealerweise endet der Kurs 4 Wochen vor dem Geburtstermin.

Wo soll die Geburt stattfinden? Und welche Kosten sind gedeckt?

Für die Geburt hast du verschiedene Möglichkeiten: Du kannst im Spital gebären, in einem Geburtshaus oder Zuhause. Je nachdem, wie du versichert bist, übernimmt die Krankenkasse unterschiedliche Kosten für die Geburt.

Geburt im Spital

Im Spital hast du die nötige medizinische Versorgung für dich und dein Baby direkt vor Ort. Einige Spitäler haben auch eine eigene Neonatologie, falls es bei der Geburt Komplikationen gibt oder dein Baby Unterstützung braucht.

Die Kosten für eine Geburt im Spital übernimmt die Grundversicherung in der allgemeinen Abteilung vollständig. Voraussetzung ist, dass das Spital auf der Spitalliste deines Wohnkantons steht. Dabei spielt es keine Rolle, ob du stationär oder ambulant gebärst.

Möchtest du in einem privaten Spital gebären oder ein Einzelzimmer für die Geburt haben? Oder soll dein Partner oder deine Partnerin bei dir im Zimmer übernachten können (Rooming-in)? Kläre am besten mit deiner Krankenkasse, welche Optionen es gibt oder welche Zusatzversicherungen Sinn machen.

Geburt im Geburtshaus

Vielleicht fühlst du dich in einem Geburtshaus wohler. Hier ist die Atmosphäre nicht so steril wie in einem Spital, du hast aber trotzdem erfahrene Hebammen an deiner Seite für die Geburt

Bei einer Geburt im Geburtshaus übernimmt die Grundversicherung ebenfalls sämtliche Kosten in der allgemeinen Abteilung, sofern das Geburtshaus auf der kantonalen Liste zu finden ist.

Hausgeburt

Wenn du dich in deinen vier Wänden am wohlsten fühlst, kannst du auch eine Hausgeburt in Betracht ziehen. Die Grundversicherung deckt auch hier sämtliche Kosten für eine Hausgeburt – unter anderem die Kosten für die Geburtshilfe durch eine Hebamme. 

Betreuung im Wochenbett organisieren

In der Schweiz bleiben Mutter und Kind nach einer komplikationslosen Geburt in der Regel 2 bis 4 Tage im Spital oder im Geburtshaus. Danach folgt der aufregende Teil: Du darfst mit deinem Baby nach Hause. Aber keine Angst, eine Hebamme kommt regelmässig vorbei und kümmert sich um die Betreuung im Wochenbett.

Um die Organisation einer Hebamme im Wochenbett musst du dich selbst kümmern. Je nach Wohnkanton gibt es verschiedene Hebammen-Netzwerke. Oder du fragst bei deiner Gynäkologin oder deinem Gynäkologen nach.

Tipp: Kümmere dich frühzeitig um eine Hebamme im Wochenbett. Diese sind oft schon Monate im Voraus ausgebucht. Im Idealfall hast du noch Zeit, um sie vorher persönlich kennenzulernen.

Welche finanziellen Aspekte gibt es zu beachten?

Keine Frage, ein Baby bringt auch finanzielle Verpflichtungen mit sich. Neben den Kosten für Versicherung und Ausstattung schenkt die Kinderbetreuung wohl am meisten ein. 

Bleibt jemand Zuhause? Arbeiten beide Teilzeit? Oder möchtet ihr euer Kind fremdbetreuen lassen? Besprecht euch frühzeitig, wie ihr das regeln wollt – auch mit dem Arbeitgeber. 

Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub in der Schweiz

Frauen haben in der Schweiz Anspruch auf 14 Wochen Mutterschaftsurlaub. Während dieser Zeit erhalten sie 80 Prozent des Lohns. Je nach Arbeitgeber kann dies jedoch auch höher ausfallen. Männer dürfen 2 Wochen bezahlten Vaterschaftsurlaub beziehen.

Falls Mutter oder Vater selbstständig erwerbend, arbeitslos oder arbeitsunfähig sind, müssen sie den Anspruch direkt bei der Ausgleichskasse geltend machen.

Wie erhalte ich Kinder- und Familienzulagen?

In der Schweiz steht allen erwerbstätigen Eltern eine Familienzulage zu. Pro Kind gibt es zusätzlich noch eine Kinderzulage. Die Höhe dieser Zulagen ist abhängig vom Wohnkanton – die Mindestleistung beträgt 200 Franken pro Kind.

Die Kinder- und Familienzulagen musst du bei deinem Arbeitgeber beantragen. Diese werden dann direkt mit dem Lohn ausbezahlt. Wenn du selbstständig erwerbstätig bist, kannst du dich dafür an die Ausgleichskasse wenden.

Schwangere Frau und der Mann sitzen auf dem Sofa

Habe ich Anspruch auf Vergünstigungen und Subventionen?

Das ist abhängig von eurem steuerbaren Einkommen. Wenn ihr damit unter einer gewissen Grenze liegt, habt ihr Anspruch auf Subventionen, z. B. bei der Kinderbetreuung. Einen Subventionsantrag könnt ihr bei eurer Wohngemeinde stellen.

Auch bei der Krankenkasse gibt es Vergünstigungen für Wenigverdienende. Je nachdem, wie viele Kinder ihr habt, ist die Einkommensgrenze weiter oben angesetzt. Die Prämienverbilligungen müsst ihr bei eurer Krankenkasse beantragen. 

Wichtige Dokumente vor und nach der Geburt

Es gibt einige Formalitäten, um die du dich schon vor der Geburt kümmern solltest und andere, die erst danach erledigt werden können. Und auch während der Geburt musst du einige Unterlagen dabei haben. 

Diese Dokumente brauchst du vor der Geburt

Wenn ihr nicht verheiratet seid, kümmert ihr euch am besten schon vor der Geburt um eine Vaterschaftsanerkennung beim Zivilstandsamt. Nach der Vaterschaftsanerkennung könnt ihr das gemeinsame elterliche Sorgerecht beantragen.

Auch die Krankenkasse für euer Baby solltet ihr bereits vor der Geburt abschliessen, damit keine Gesundheitsprüfung notwendig ist.

Unterlagen, die du für die Geburt dabei haben solltest

Für die Geburt in einem Schweizer Spital oder einem Geburtshaus müsst ihr ein paar Unterlagen mitbringen – abhängig davon, ob ihr einen Schweizer Pass habt und ob ihr verheiratet seid:

  • Pass und/oder Identitätskarte beider Eltern

  • Ausländerausweis, wenn vorhanden

  • Krankenkassenkarte der Mutter

  • Wohnsitzbestätigung

  • Familienausweis, wenn vorhanden

  • Vaterschaftsanerkennung, wenn vorhanden

Falls aus medizinischer Sicht etwas beachtet werden muss, solltest du unbedingt einen entsprechenden Ausweis dabei haben, z. B. Allergien auf bestimmte Medikamente. Und wenn du einen Geburtsplan erstellt hast, kannst du diesen auch gerne ins Spital oder ins Geburtshaus mitbringen.

Tipp: Tragt die Unterlagen frühzeitig zusammen und deponiert sie gleich in der Kliniktasche, damit ihr nichts vergesst, wenn es schnell gehen muss.

Muss ich mein Baby nach der Geburt beim Zivilstandsamt anmelden?

Jede Geburt in der Schweiz muss dem Zivilstandsamt des Geburtsortes gemeldet werden. In der Regel sollte die Anmeldung spätestens 3 Tage nach der Geburt erfolgen

Wenn du in einem Spital oder einem Geburtshaus gebärst, kümmern sich diese um die Anmeldung. Die Geburtsurkunde wird euch dann automatisch zugeschickt.

Für die Anmeldung müsst ihr eurem Baby einen Namen geben. Falls ihr euch innerhalb der 3 Tage nicht auf einen Namen einigen könnt, habt ihr nachträglich einen Monat Zeit. Dann müsst ihr die Anmeldung beim Zivilstandsamt jedoch selbst vornehmen. 

Brauche ich noch weitere Dokumente für mein Baby?

Wenn ihr mit eurem Baby verreisen wollt, braucht ihr einen Pass oder eine Identitätskarte für das Kind. Diese könnt ihr beim zuständigen Passbüro beantragen.

Download Checkliste für Schwangerschaft in der Schweiz

Gerade beim 1. Kind kann man mit den ganzen To Do’s schnell überfordert sein. Aber keine Sorge: Wir haben für dich eine umfangreiche Checkliste für die Schwangerschaft mit Formalitäten und allen anderen Erledigungen erstellt. Hier findest du alles, was du wann erledigen solltest und noch mehr. Damit auch ja nichts vergessen geht.

Checkliste für werdende Eltern

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Gioia Gerber
Content Managerin
Bereits seit 2016 arbeitet Gioia im Content, der Recherche und Redaktion, mit breitgefächerter Erfahrung in diversen digitalen Unternehmen und Branchen. Als Content Managerin bei FinanceScout24 ist sie überall involviert, wo getextet wird. Wenn sie gerade nicht mit Worten spielt, kocht und backt sie liebend gerne (Zweiteres auch zur Freude ihrer Kolleg:innen), reist in der Weltgeschichte umher und liest alle Bücher, die sie in die Finger bekommt.