Geburtsgebrechen: Versicherungsleistungen in der Schweiz
Die Vorfreude auf ein neues Familienmitglied ist immer gross. Doch manchmal läuft der Start ins Leben leider nicht so rund. Wenn ein Kind mit gesundheitlichen Einschränkungen auf die Welt kommt, stehen viele Eltern plötzlich vor medizinischen und finanziellen Herausforderungen. Welche Unterstützung gibt es in solchen Fällen? Und wie kann man sich schon vor der Geburt absichern?
Geburtsgebrechen, IV und Krankenkasse
Zusammenfassung
Die IV übernimmt Geburtsgebrechen bis zum 20. Lebensjahr.
Danach greift die Grundversicherung für notwendige Behandlungen.
Eine Anmeldung vor der Geburt sichert einen lückenlosen Versicherungsschutz.
Was sind Geburtsgebrechen?
Herzfehler, Gaumenspalte oder Trisomie 21 – Geburtsgebrechen sind angeborene oder in den ersten Lebensjahren auftretende gesundheitliche Beeinträchtigungen. Dazu gehören körperliche, geistige oder chronische Erkrankungen. Die Gebrechen sind bereits vor oder kurz nach der Geburt zu erkennen.
Aber Achtung: Nicht alle Krankheiten gelten als Geburtsgebrechen. Die IV stellt eine Liste mit den anerkannten Geburtsgebrechen bereit.
Wo findet man die Liste mit Geburtsgebrechen?
Die Schweizer Invalidenversicherung (IV) führt eine offizielle Liste mit anerkannten Geburtsgebrechen. Nur wenn das Geburtsgebrechen deines Kindes auf der Liste steht, hat es auch Anspruch auf Versicherungsleistungen.
Spielt die vorgeburtliche Anmeldung bei Geburtsgebrechen eine Rolle?
Jedes Baby, das in der Schweiz auf die Welt kommt, braucht eine Krankenversicherung. Wir empfehlen dir unbedingt, dein Kind schon vor der Geburt bei der Grundversicherung anzumelden. Denn nur mit einer vorgeburtlichen Anmeldung werden sämtliche Kosten übernommen.
Eine spätere Anmeldung kann dazu führen, dass nicht alle Leistungen abgedeckt sind oder dass es zu Verzögerungen bei der Kostenübernahme kommt. Dasselbe gilt übrigens auch für Zusatzversicherungen. Informiere dich daher am besten schon vor der Geburt über die unterschiedlichen Versicherungen für Familien.
Wer zahlt bei Geburtsgebrechen? IV, Grundversicherung oder Zusatzversicherung?
Ob und welche Versicherung bei einem Geburtsgebrechen zahlt, hängt vor allem vom Alter des Kindes und der Art der Beeinträchtigung ab. In der Schweiz übernimmt bis zum 20. Lebensjahr in der Regel die Invalidenversicherung (IV) die Kosten. Danach ist die Grundversicherung zuständig. In bestimmten Fällen kann auch eine Zusatzversicherung sinnvoll sein.
Leistungen der Invalidenversicherung (IV)
Die IV übernimmt die Kosten für anerkannte Geburtsgebrechen, sofern die Diagnose auf der offiziellen Liste des Bundes vermerkt ist. Dazu gehören unter anderem:
Medizinische und therapeutische Behandlungen: Die IV übernimmt Kosten für Behandlungen, Therapien und Reha-Massnahmen.
Hilfsmittel und Assistenz: Die IV übernimmt in vielen Fällen die Kosten für Hilfsmittel, die den Alltag erleichtern. Dazu gehören zum Beispiel ein Rollstuhl oder Hörgeräte.
Massnahmen zur sozialen oder beruflichen Eingliederung: Die IV hilft Betroffenen, wieder ins Berufsleben einzusteigen. Beispielsweise durch Umschulungen, spezielle Programme oder Praktika.
Finanzielle Unterstützung: Wer aufgrund einer Beeinträchtigung nicht mehr oder nur eingeschränkt arbeiten kann, erhält eine Invalidenrente.
Kurz gesagt: Die IV sorgt dafür, dass betroffene Kinder und Jugendliche so gut wie möglich in den Alltag integriert werden und medizinisch versorgt sind.
Diese Geburtsgebrechen werden nicht von der IV übernommen
In einigen Fällen werden Geburtsgebrechen nicht von der IV übernommen. Nämlich dann, wenn:
das Geburtsgebrechen nicht auf der anerkannten IV-Geburtsgebrechen-Liste steht.
die Beeinträchtigung nicht angeboren, sondern durch einen Unfall oder eine spätere Erkrankung verursacht wurde.
Eine Fristüberschreitung vorliegt. Diese ist meist 2 Jahre nach der Geburt erreicht.
In diesen Fällen können andere Versicherungen wie die Grundversicherung oder Zusatzversicherungen einspringen.
Leistungen bei Geburtsgebrechen der Krankenkasse (ab dem 20. Lebensjahr)
Nach dem 20. Lebensjahr übernimmt in der Regel die Grundversicherung der Krankenkasse die Kosten für die Behandlung von Geburtsgebrechen – sofern dies weiterhin notwendig ist.
Für Geburtsgebrechen erhält man bei der Krankenkasse dieselben Leistungen wie bei einer Krankheit. Allerdings gibt es je nach Krankenkasse Unterschiede. Informiere dich am besten über die unterschiedlichen Krankenkassen-Modelle und deren Leistungen.
Krankenkassen vergleichenWann eine Zusatzversicherung sinnvoll ist
Die IV bzw. Grundversicherung deckt nur die notwendige medizinische Versorgung ab. Wenn du weitere Leistungen, wie zum Beispiel Behandlungen bei Spezialist:innen oder komplementärmedizinische Angebote abdecken möchtest, macht eine Zusatzversicherung Sinn.
Damit dein Kind auch sicher bei der Zusatzversicherung aufgenommen wird und keine Leistungen ausgeschlossen werden, empfehlen wir unbedingt, auch die Zusatzversicherung vor der Geburt anzumelden.
Gut zu wissen: Du möchtest nicht nur für dein Kind, sondern auch für dich selbst während der Schwangerschaft mehr Leistungen und Komfort? Dann solltest du frühzeitig eine Zusatzversicherung für die Schwangerschaft abschliessen.
Welche Unterstützung gibt es für Familien mit Kindern mit Geburtsgebrechen?
Für Familien, die ein Kind mit Geburtsgebrechen haben, gibt es in der Schweiz verschiedene Unterstützungsangebote. Zum Beispiel Beratungsstellen, wie die Schweizerische Gesellschaft für Früh- und Risikogeborene. Diese helfen den Familien bei der Orientierung in Versicherungsfragen, medizinischen Themen und der Geburtsvorbereitung.
Auch finanziell erhalten betroffene Familien Unterstützung. Einerseits durch die Invalidenversicherung (IV), aber auch durch verschiedene Stiftungen. So zum Beispiel die Stiftung Aladdin, Stiftung Cerebral oder die Stiftung Kinder-Brücke.
Zudem gibt es Organisationen, die sich für die Rechte und Interessen von Kindern mit Geburtsgebrechen und ihre Familien einsetzen, wie zum Beispiel der Angelman Verein Schweiz. Emotionalen Beistand leisten psychologische Beratungen und Selbsthilfegruppen.
Fazit: Eine vorgeburtliche Anmeldung zahlt sich aus
Kinder mit Geburtsgebrechen sind in der Schweiz gut aufgehoben. Bis zum 20. Lebensjahr bezahlt die IV die Kosten für die medizinischen Behandlungen, danach übernimmt die Grundversicherung. Damit keine Leistungen ausgeschlossen werden, ist es wichtig, dass du dein Baby bereits vor der Geburt bei der Krankenkasse anmeldest. Betroffene Familien erhalten ein breites Unterstützungsangebot von IV, Beratungsstellen, Stiftungen und Organisationen. So soll es dir und deinem Kind hoffentlich an nichts fehlen.
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