Rooming-in: Gemeinsame Unterbringung nach der Geburt – Kosten & Versicherung
Die erste Zeit mit deinem Neugeborenen ist unglaublich kostbar. Viele Eltern möchten daher nach der Geburt so viel Zeit wie möglich mit ihrem Baby verbringen – auch im Spital. Rooming-in macht genau das möglich. Doch wer trägt die Kosten dafür und welche Versicherung brauchst du?
Rooming-in & Krankenkasse
Zusammenfassung
Rooming-in bedeutet, dass dein Baby direkt nach der Geburt bei dir im Zimmer untergebracht wird.
Die Grundversicherung übernimmt die Kosten für Rooming-in nicht – dafür ist eine Spitalzusatzversicherung nötig.
Für eine gute Absicherung solltest du die Zusatzversicherung bereits vor der Schwangerschaft abschliessen.
Was ist Rooming-in und warum ist es wichtig?
Beim Rooming-in bleibt dein Kind nach der Geburt bei dir im Zimmer, anstatt in der Säuglingsstation untergebracht zu werden. Diese auch als ‘Eltern-Kind-Zimmer’ oder ‘gemeinsame Unterbringung’ bekannte Praxis hat viele Vorteile:
Die gemeinsame Unterbringung fördert die Bindung zwischen dir und deinem Baby und erleichtert das Stillen nach Bedarf.
Studien zeigen, dass Neugeborene, die bei ihren Eltern bleiben, ruhiger schlafen und weniger weinen.
Auch für dich als Mutter oder Vater bietet es die Möglichkeit, von Anfang an Sicherheit im Umgang mit dem Baby zu gewinnen und unter professioneller Anleitung des Spitalpersonals zu lernen.
So funktioniert die gemeinsame Unterbringung im Spital
Nach der Geburt im Spital wird die Mutter auf die Wochenbettstation verlegt. Die meisten Schweizer Spitäler bieten in dieser Abteilung ein Rooming-in an, allerdings mit unterschiedlichen Modalitäten. In der Regel gibt es folgende Möglichkeiten:
Teilweises Rooming-in: Das Baby ist tagsüber bei dir im Zimmer und nachts in der Säuglingsstation.
24-Stunden-Rooming-in: Das Baby bleibt rund um die Uhr bei dir im Zimmer.
In öffentlichen Spitälern gibt es die gemeinsame Unterbringung vor allem in Mehrbettzimmern, während private Spitäler oft Einzelzimmer anbieten. Für den zweiten Elternteil fallen je nach Spital und Versicherung zusätzliche Kosten an oder es ist eine Zusatzversicherung erforderlich.
Wer übernimmt die Kosten für Rooming-in?
Hier kommt die entscheidende Information: Die Kosten für die gemeinsame Unterbringung werden nicht von der Grundversicherung der Krankenkasse übernommen. Die obligatorische Krankenversicherung deckt zwar die medizinische Grundversorgung bei der Geburt, nicht aber Komfortleistungen wie die gemeinsame Unterbringung.
Für diese Kosten musst du entweder selbst aufkommen oder – die bessere Option – eine entsprechende Spitalzusatzversicherung abschliessen. Nur mit einer solchen Zusatzversicherung sind die Kosten für das Rooming-in abgedeckt.
Gut zu wissen: Die Ansprüche auf Rooming-in variieren je nach Versicherung. Informiere dich am besten frühzeitig bei verschiedenen Krankenkassen über die genauen Leistungen und Bedingungen ihrer Zusatzversicherungen.
Spitalzusatzversicherungen und ihre Leistungen beim Eltern-Kind-Zimmer
Für die Kostenübernahme der gemeinsamen Unterbringung benötigst du eine Spitalzusatzversicherung. Die verschiedenen Versicherungsmodelle bieten unterschiedliche Leistungen:
Versicherungsmodell | Rooming-in Leistungen | Besonderheiten |
---|---|---|
Allgemeine Spitalzusatzversicherung | Basis-Eltern-Kind-Zimmer in Mehrbettzimmern | Grundlegende Absicherung |
Halbprivate Spitalzusatzversicherung | Gemeinsame Unterbringung in Zweibettzimmern mit mehr Komfort | Bessere Zimmerausstattung, teilweise Zuschüsse für Begleitperson (ca. 100 Franken pro Tag) |
Private Spitalzusatzversicherung | Umfassendste Deckung mit Einzelzimmer | Maximaler Komfort, oft Übernachtungsmöglichkeit für Partner:in (bis zu 200 Franken pro Tag) |
Besonders empfehlenswert sind spezielle Zusatzversicherungen in der Schwangerschaft, die neben dem Rooming-in auch weitere Leistungen rund um die Geburt abdecken, wie etwa Geburtsvorbereitungskurse oder erweiterte Hebammenbetreuung.
Wichtige Hinweise zur Zusatzversicherung
Ein entscheidender Punkt, den du nicht übersehen solltest: Die Zusatzversicherung für Rooming-in muss vor der Schwangerschaft abgeschlossen werden. Die meisten Krankenkassen lehnen schwangere Frauen für neue Zusatzversicherungen ab oder schliessen Leistungen im Zusammenhang mit der aktuellen Schwangerschaft und Geburt aus.
Zudem gelten Wartefristen von 9-12 Monaten für Mutterschaftsleistungen. Bei manchen Anbietern können diese sogar bis zu 24 Monate betragen.
Achte auch auf mögliche Vorbehalte in den Versicherungsbedingungen. Bei Vorerkrankungen kann die Versicherung bestimmte Leistungen ausschliessen oder Aufschläge verlangen.
Dauer der gemeinsamen Unterbringung im Spital
Die Dauer des Rooming-in ist in der Regel an deinen Spitalaufenthalt nach der Geburt gekoppelt. In der Schweiz variiert die Aufenthaltsdauer je nach Spital und Geburtsart:
Nach einer normalen Geburt: etwa 2-4 Tage (öffentliche Spitäler meist 2-3 Tage, private Kliniken oft 3-4 Tage)
Nach einem Kaiserschnitt: etwa 3-5 Tage (öffentliche Spitäler meist 3-4 Tage, private Kliniken bis zu 5 Tage)
Beispiel für Kostendeckung: Ein Einzelzimmer mit gemeinsamer Unterbringung kann zwischen 570 und 1'000 Franken pro Nacht kosten. Eine private Spitalzusatzversicherung deckt diese Kosten ab.
Lohnt sich eine Zusatzversicherung für Eltern-Kind-Zimmer?
Wenn dir der enge Kontakt zu deinem Baby wichtig ist und du Komfortleistungen wie freie Spitalwahl schätzt, kann sich die Zusatzversicherung lohnen. Bei mehreren geplanten Kindern amortisieren sich die Kosten schneller.
Eine Beratung bei verschiedenen Anbietern hilft dir, die optimalen Versicherungen für deine Familie zu finden. Zudem erhältst du wertvolle Tipps für eine möglichst günstige Krankenkasse. Denn Kinder kosten so schon genug.
Häufige Fragen zum Rooming-in
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