Unfälle, Pannen, Diebstahl: So bist du im Ausland richtig versichert
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Freiheit auf 4 Rädern – aber was, wenn im Ausland plötzlich der Ernstfall eintritt? Ob Ferienfahrt ans Mittelmeer oder Städtereise nach Rom: Wer mit dem eigenen Auto Landesgrenzen überquert, sollte nicht nur an Vignette und Sonnenbrille denken – sondern vor allem den Versicherungsschutz prüfen. So fährst du auf Nummer sicher.
Ob Deutschland, Frankreich, Österreich oder Italien: Ferien mit dem eigenen Auto ins nahe Ausland sind einfach ein Erlebnis! Der Fall von Peter Brunner (51, Name geändert) aus Zürich zeigt, wie wichtig ein umfassender Versicherungsschutz auch im nahen Ausland ist.
Im Frühling 2025 unternahm Brunner mit seiner Familie eine unvergessliche Autoreise von Zürich nach Rom. Er erzählt: «Nach einer aufregenden Fahrt durch die lebhafte Innenstadt von Rom erreichten wir überglücklich den Hotelparkplatz im Zentrum der Stadt. Beim Parkieren passierte dann das Malheur: Ich streifte einen stehenden, schwarzen Mercedes vorne links am Kotflügel.»
Getrübtes Ferienglück in Rom
Brunner weiter: «Beide Autos hatten nur ein paar Kratzer, aber die Verständigung auf Italienisch und Englisch und das gemeinsame Ausfüllen des Europäischen Unfallberichts (‘Constatazione amichevole’) waren anspruchsvoll und zeitaufwändig – und das am zweiten Urlaubstag! Ich war so froh, als wir einen lokalen Versicherungsvertreter fanden, der uns bei den Formalitäten half.»
Rückblickend sagt Brunner: «Wir hatten Glück im Unglück: Es gab weder Personenschäden noch Streit mit dem anderen Autobesitzer. Sonst hätten wir die Polizei rufen müssen und alles hätte noch länger gedauert. Ausserdem hatte ich mich vor der Abreise vergewissert, dass wir für unser Auto eine Vollkasko-Zusatzversicherung haben, die auch in Italien gilt. Die zahlt auch bei selbstverschuldeten Zusammenstössen – genau für solche unschönen Einpark-Souvenirs.»
Brunners Erfahrung zeigt: Wer rundum versichert ist und einen Unfallbericht im Handschuhfach hat, reist entspannter. Doch nicht alle wissen Bescheid über der Versicherungsschutz ihrer Autoversicherung: Bei deutschen Autofahrer:innen gibt es zum Beispiel grosse Wissenslücken über den eigenen Versicherungsschutz im Ausland. Jeder zweite Person, die Auto fährt (47 Prozent) weiss gemäss einer ADAC-Umfrage von 2023 nicht, ob seine oder ihre Auto-Versicherung einen Auslandsschutz beinhaltet. Ähnlich dürfte es den reisefreudigen Autofahrer:innen in der Schweiz gehen.
Im Ausland drohen teure ‘Souvenirs’
Jochen Pernegger, Managing Director bei Financescout24.ch, warnt: «Gerade wer keine Rücklagen hat, sollte sich gegen teure Schäden absichern. Technische Defekte, Glasbruch, Parkschäden, Diebstahl oder Kollisionen passieren im Ausland häufiger als man denkt.» Pernegger ergänzt: «Die obligatorische Schweizer Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung schützt im Ausland oft weniger umfassend, als viele annehmen. Eine Kaskoversicherung und entsprechende Zusatzversicherung machen sich schnell bezahlt. So sind beispielsweise Pannenhilfe, Rechtsbeistand oder Rücktransport in der obligatorischen Haftpflichtversicherung nicht inbegriffen.»
Ferien im Ausland: Welche Versicherung brauchst du?
Wichtig: Bevor du über die Schweizer Grenze fährst, solltest du deine Versicherungsverträge prüfen. In der Schweiz ist nur die Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Sie deckt Schäden, die du Dritten mit deinem Fahrzeug zufügst – also Personenschäden, Sachschäden oder Schäden an Tieren. Immerhin: Die in der Schweiz obligatorische Haftpflichtversicherung ist in ganz Europa gültig – aber mit Einschränkungen.
Haftpflichtversicherung deckt keine Schäden am eigenen Fahrzeug
Eigenschäden sind etwa durch deine Haftpflichtversicherung nicht abgedeckt. Fährst du zum Beispiel in dein eigenes Garagentor oder gegen einen Baum, springt diese Pflicht-Versicherung nicht ein. Hierfür brauchst du eine freiwillige Teil- oder Vollkaskoversicherung.
Teilkasko schützt u. a. bei Diebstahl, Naturereignissen oder Vandalismus.
Vollkasko deckt zusätzlich selbstverschuldete Schäden am eigenen Fahrzeug.
Einige Länder verlangen Versicherungsnachweis schon bei Einreise
Zur Bestätigung des Haftpflichtschutzes im Ausland gibt es zwei Möglichkeiten:
Die Internationale Versicherungskarte («Grüne Karte»)
Den Versicherungsnachweis via Kontrollschild («Kennzeichenabkommen»)
Die ‘Grüne Karte’ oder ‘Internationale Versicherungskarte’ ist ein internationales Versicherungsdokument, das eine gültige Haftpflichtversicherung für dein Auto in der Schweiz nachweist. Sie ist in der Regel 5 Jahre gültig und enthält Informationen wie den Namen deiner Versicherungsgesellschaft, die Versicherungsnummer und das Ablaufdatum. Sie bestätigt deinen ausreichenden Versicherungsschutz im Ausland und wird in Ländern wie Albanien oder Nordmazedonien manchmal schon bei der Einreise verlangt.
Deine Versicherung stellt die Karte auf Anfrage meist kostenlos aus – oft auch schnell online als PDF. Tipp: Beantrage die Karte sicherheitshalber einige Wochen vor deiner geplanten Urlaubsreise. Sie muss immer physisch vorgezeigt werden können – digital reicht nicht. In einigen Ländern (z. B. Serbien, Tunesien, Bosnien-Herzegowina) musst du die Grüne Karte zusätzlich mitführen, da dort das sogenannte Kennzeichenabkommen nicht gilt. Das Kennzeichenabkommen ist ein bilaterales Abkommen zwischen Staaten, das die gegenseitige Anerkennung von Fahrzeugzulassungen und Kontrollschildern (Kennzeichen) regelt.
Wichtig zu wissen: Nicht jede Pannendienst- oder Assistance-Versicherung bietet im Ausland den gleichen Schutz wie in der Schweiz. Ein Blick auf Angebote der grossen Schweizer Versicherer zeigt: Die Deckungen für Rücktransport, Unterkunft, mitversicherte Personen sowie die Gültigkeit im Ausland variiert stark!
Tipp: Ein Schutzbrief – wie ihn der VCS (Verkehrs-Club der Schweiz), TCS (Touring Club Schweiz) oder ACS (Automobil Club der Schweiz) anbieten – ist eine Zusatzversicherung für Pannen- und Unfallhilfe, speziell auf Reisen in der Schweiz und im Ausland. Eine Reiseversicherung deckt zusätzlich Kosten bei Unfällen oder Krankheit auf Reisen.
Besondere Regeln im Ausland: Was du wissen solltest
Bei Reisen ins Ausland sind zudem die im jeweiligen Land gültigen Vorschriften zu beachten. In europäischen Ländern ist vielfach zusätzlich das Anbringen eines CH-Klebers am Auto sowie das Mitführen von Warnwesten vorgeschrieben. In einigen Ländern gelten auch spezifische Regeln bei der Versicherung:
Deutschland
Eine Haftpflicht-Versicherung reicht meist aus. Es gibt keine Pflicht zur Grünen Karte. Sie ist aber empfehlenswert bei einem Unfall. Unfallaufnahme durch Polizei nur bei Personenschaden oder Uneinigkeit empfohlen.
Italien
Pflicht: Warnweste und Warndreieck im Auto. Grüne Karte, nicht vorgeschrieben, aber empfohlen. Besondere Vorsicht bei Parkschäden – oft hohe Eigenbeteiligung. Einige Parkhäuser oder Auto-Vermietungen verlangen Nachweis einer Vollkaskoversicherung.
Frankreich
Rauchverbot im Auto bei Anwesenheit von Kindern. Pflicht: Alkoholtestgerät im Fahrzeug (wird selten kontrolliert). Grüne Karte empfohlen, aber keine Pflicht.
Österreich
Autobahn-Vignette zwingend erforderlich. Regen = Tempo 80 statt 130 km/h auf Autobahnen. Grüne Karte hilfreich, aber nicht Pflicht.
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Fazit: Gut vorbereitet – entspannt reisen
Informiere dich vor der Abreise über die länderspezifischen Verkehrs- und Versicherungsbestimmungen deines Reiseziels. Vergleiche frühzeitig die Versicherungspolicen und achte auf einen umfassenden Schutz bei Schäden im Ausland – so vermeidest du böse finanzielle Überraschungen.
Unverzichtbar ist mindestens eine Teilkaskoversicherung. Zusätzliche Leistungen wie Parkschaden-Deckung, Pannenhilfe oder ein Bonusschutz bieten weitere Sicherheit. Ein regelmässiger Versicherungsvergleich lohnt sich: In der Schweiz kannst du deine Autoversicherung jedes Jahr kündigen und wechseln.
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