Autoversicherung für begleitete Lernfahrten
Theorieprüfung bestanden? Nice! Dann hast du jetzt zwei Jahre Zeit, um dich auf die praktische Prüfung vorzubereiten. Am besten geht das mit einer Kombination aus Fahrstunden und privatem Üben. Hier erfährst du, worauf du achten musst, wenn du ohne professionellen Fahrlehrer unterwegs bist.
Versicherung für private Lernfahrten:
Zusammenfassung:
Bei privaten Lernfahrten ist die Motorfahrzeughaftpflichtversicherung des Fahrzeughalters obligatorisch.
Des Weiteren ist der Zusatz ‘Lenken fremder Motorfahrzeuge‘ bei deiner eigenen Privathaftpflichtversicherung wichtig.
Diese gilt jedoch nicht, wenn der Fahrzeughalter und du im selben Haushalt leben – dann hilft nur die Vollkaskoversicherung.
Private Lernfahrten sparen bares Geld
Aller Anfang ist schwer – davon können Fahrschüler ein Lied singen. Die Sache mit dem Anfahren ist nicht ganz einfach und es gehört dazu, dass du als Neulenker dabei noch ab und zu den Motor abwürgst. Nur Mut, denn noch ist kein Meister vom Himmel gefallen; die werden bekanntlich durch Übung gemacht. Deswegen ist es wichtig, nicht gleich aufzugeben, sondern immer weiter dein Fahrgeschick zu trainieren.
Das musst du aber nicht zwangsläufig mit einem Fahrlehrer tun: Sobald du dich hinter dem Lenkrad einigermassen sicher fühlst, kannst du auch mit einer Privatperson an deiner Strassentauglichkeit arbeiten. So sparst du einen Haufen Geld – musst dabei aber unbedingt gewisse Dinge beachten.
Überprüfe vor der Lernfahrt die Versicherungen
Noch bevor du ins Auto steigst, solltest du prüfen, wie es in Sachen Versicherungen aussieht. Als erstes muss das Auto, mit dem du fahren möchtest, über eine Motorfahrzeughaftpflichtversicherung verfügen – diese ist für alle Autos obligatorisch. Gerade bei Lernfahrten ist aber noch mehr zu beachten. Wichtig ist, dass bei deiner Privathaftpflichtversicherung der Zusatz ‘Lenken fremder Motorfahrzeuge’ dabei ist. Wenn du nämlich mit einem Freund oder Verwandten eine Lernfahrt unternimmst und dabei aus Versehen ein anderes Fahrzeug touchierst, deckt die Motorfahrzeughaftpflicht den Schaden am fremden Fahrzeug.
Für das Auto, mit dem du unterwegs bist, gilt diese jedoch nicht. Deswegen benötigst du dann eben die Zusatzdeckung ‘Lenken fremder Motorfahrzeuge’ in der Privathaftpflicht. Aber Achtung: Wenn der Fahrzeugbesitzer im selben Haushalt lebt wie du – also z.B. dein Vater oder deine Mutter – greift auch diese Deckung meistens nicht. In diesem Falle wäre die Vollkasko-Versicherung die einzige rettende Option, wenn du den Schaden nicht aus der eigenen Tasche berappen willst.
Voraussetzungen für private Lernfahrten
Du musst natürlich einen gültigen Lernfahrausweis haben. Diesen erhältst du, wenn du die Theorieprüfung bestanden hast. Ab diesem Zeitpunkt ist er 24 Monate lang gültig und kann weder unterbrochen noch verlängert werden.
Des Weiteren muss für die anderen Verkehrsteilnehmer ersichtlich sein, dass du noch Fahranfänger bist. Aus diesem Grund musst du stets die blaue Tafel mit dem weissen L hinten am Auto anbringen, sobald du fährst (dieses ist für wenig Geld in vielen Läden und Onlineshops erhältlich). Wichtig ist, dass du sie wieder abnimmst, sobald du nicht mehr am Steuer sitzt.
Selbstverständlich musst du körperlich und geistig in der Lage sein, ein Fahrzeug zu lenken, da du sonst nicht nur dich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer gefährdest. Angetrunken, übermüdet oder krank (Aufzählung nicht abschliessend) hast du hinter dem Lenkrad nichts verloren!
Du darfst niemals alleine fahren, sondern nur in Begleitung einer erwachsenen Person, die folgende Kriterien erfüllt:
Sie muss das 23. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Jahren in Besitz des (definitiven) Führerausweises der betreffenden Fahrzeugkategorie sein.
Darüber hinaus ist diese Person verantwortlich dafür, dass du die Verkehrsregeln einhältst und die Sicherheit gewährleistet ist. Aus diesem Grund muss sie sich auch so hinsetzen, dass sie jederzeit die Handbremse erreichen kann.
Ausserdem ist auch ihre Fahrtauglichkeit zwingend, weswegen sie genauso wenig wie du unter Alkohol- oder Medikamenteneinfluss stehen darf.
Beachte auch, dass der Lernfahrausweis nur für die Schweiz gilt: Bei der Fahrt in den Familienurlaub in der Toskana musst du also trotz gültigem Lernfahrausweis deine Eltern fahren lassen. Nicht eingeschränkt ist hingegen die Anzahl Personen, die mit dir fahren (bis auf die maximale Insassenanzahl, die für das Fahrzeug vorgesehen ist, natürlich); du kannst also ruhig ein, zwei Freunde mitnehmen, um ihnen zu zeigen, was du bereits am Steuer drauf hast.
Noch ein abschliessender Hinweis: Manche Autofahrer verhalten sich so, als wären ihnen das Autofahren gleich bei der Geburt mitgegeben worden. Wenn sie dein blaues L sehen, reagieren sie nicht mit Verständnis, falls du noch etwas unsicher fährst, sondern hupen und drängeln à la bonheur. Lass dich von diesen Leuten nicht beirren – auch die haben mal angefangen und sollten eigentlich wissen, dass dieses Verhalten nicht gerade aufbauend ist. Also nur keinen Kummer, gute Fahrt und Rock’n’Roll bei der praktischen Prüfung! ;-)