Alles zur Autoversicherung für Grenzgängerinnen und Grenzgänger in der Schweiz
Du wohnst im grenznahen Ausland und hast einen neuen Job in der Schweiz gefunden? Herzlichen Glückwunsch! Aber hast du dir schon überlegt, wie du zu deiner neuen Wirkungsstätte pendelst? Denn wenn du den Arbeitsweg mit dem Auto zurücklegen willst, solltest du wissen, worauf du dabei achten musst.
Autoversicherung Grenzgänger:innen:
Zusammenfassung
In der Schweiz ist lediglich die Autohaftpflichtversicherung obligatorisch.
Da diese in Europa weitgehend vereinheitlicht ist, gilt deine ausländische Haftpflicht auch hier, weswegen du nichts weiter tun musst.
Allerdings musst du für die Benutzung der Schweizer Strassen eine Gebühr entrichten: Dafür kaufst du dir die sogenannte Vignette.
Die Haftpflichtversicherung ist in der Schweiz genauso obligatorisch wie in der EU
Die Haftpflichtversicherung fürs Auto ist in allen Ländern der Europäischen Union obligatorisch – und auch in der Schweiz darf kein Auto ohne entsprechenden Versicherungsnachweis auf die Strasse. Diese Versicherung kommt zum Einsatz, wenn du mit deinem Wagen einen Schaden an einem anderen Fahrzeug, einer Person oder Sache verursachst.
Und jetzt kommt die gute Nachricht: Nehmen wir an, du wohnst in Lörrach (DE), hast dort dein Auto angemeldet und arbeitest neu in Basel. In diesem Fall musst du keine zusätzliche Versicherung in der Schweiz abschliessen. Da sie in der EU weitgehend vereinheitlicht ist, gilt die deutsche Auto-Haftpflichtversicherung auch für die Schweiz (selbiges gilt natürlich auch für die anderen Kantone und angrenzenden Länder).
Auch die Regelungen für die Zusatzversicherungen folgen demselben Prinzip: In der EU sind sie genauso wenig vorgeschrieben wie in der Schweiz. Ob und wann beispielsweise eine Teil- oder Vollkaskoversicherung für dich Sinn ergibt, musst du selbst entscheiden.
Gemäss Bundesamt für Statistik arbeiteten Ende 2022 rund 380‘000 Grenzgängerinnen und Grenzgänger in der Schweiz.
Autobahnvignette und Fahrausweis
Als Grenzgänger:in musst du dein Auto in der Schweiz also weder anmelden noch versichern. Sobald du aber auf Schweizer Autostrassen oder Autobahnen (in der Schweiz mit grünen Hinweistafeln gekennzeichnet) unterwegs bist, musst du für deren Benützung eine Abgabe entrichten.
Dafür kaufst du am Zoll einen Aufkleber, die sogenannte Vignette, und bringst sie auf der Innenseite der Windschutzscheibe hinter dem Rückspiegel an. Das ist sozusagen dein Kassenbeleg und beweist, dass du die Gebühr bezahlt hast. Gültig ist die Vignette jeweils für die Zeit vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres.
Auch deinen ausländischen Fahrausweis kannst du als Grenzgänger:in behalten – solange du in der Schweiz nicht gewerbsmässig mit dem Auto unterwegs bist. Gewerbsmässig bedeutet in diesem Zusammenhang, dass das Autofahren Teil deines Jobs ist (also zum Beispiel als Lieferkurier:in oder Aussendienstmitarbeiter:in einer Versicherung).
Sollte das auf dich zutreffen, empfehle ich dir, vor Antritt deines neuen Jobs beim zuständigen Strassenverkehrsamt die Sachlage abzuklären. Wenn du aber in einem Büro, einer Werkstatt o. Ä. deine Brötchen verdienst und den Wagen nur für die Hin- und Rückfahrt nach Hause brauchst, musst du nichts weiter unternehmen.
Alles halb so wild, oder? Etwas anders sieht es jedoch aus, wenn du als Ausländer:in ein Auto dauerhaft in die Schweiz einführen willst – dann wartet leider etwas mehr Bürokratie auf dich. Lies dir deswegen am besten im Vorfeld diese Hinweise zur Autoversicherung für Ausländer:in in der Schweiz durch, so dass auch dieses Manöver reibungslos über die Bühne geht.