Alternativmedizin auf Rezept: Was die Grundversicherung wirklich zahlt
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Akupunktur, Massage, TCM – die Alternativmedizin bietet eine grosse Auswahl an natürlichen Heilmethoden, ergänzend oder als Ersatz zur klassischen Schulmedizin. Aber musst du dafür selbst in die Tasche greifen? Nicht unbedingt: Unter gewissen Voraussetzungen bezahlt die Grundversicherung die Kosten für Komplementärmedizin. Welche das sind und wann du dafür eine Zusatzversicherung brauchst, erfährst du in diesem Ratgeber.
Komplementärmedizin und Krankenkasse
Zusammenfassung
Bestimmte ärztliche Leistungen der Alternativmedizin werden von der Grundversicherung übernommen.
Dafür muss die Behandlung von einer Ärztin oder einem Arzt mit komplementärmedizinischer Weiterbildung durchgeführt werden.
Für alternative Behandlungsmethoden von Therapeut:innen braucht es eine Zusatzversicherung.
Was ist Alternativ- und Komplementärmedizin?
Zur Alternativmedizin, auch Paramedizin oder Komplementärmedizin genannt, zählen Behandlungs- und Heilmethoden, die nicht zur klassischen Schulmedizin gehören. Ob Homöopathie, Akupunktur oder Zungendiagnostik – die eingesetzten Methoden sind natürliche Alternativen oder Ergänzungen zu wissenschaftlich begründeten Behandlungsmethoden.
Ein Vergleich lohnt sich immer
Die neuen Krankenkassenprämien werden jeweils im Herbst bekanntgegeben. Trotzdem lohnt es sich immer, auch bei aktuellen Prämien den Überblick zu behalten.
Krankenkassen vergleichenUnterschiede von Alternativmedizin und Komplementärmedizin
Obwohl die beiden Begriffe oft als Synonym verwendet werden, gibt es einen entscheidenden Unterschied. Die Komplementärmedizin bezieht sich auf Praktiken, welche die Schulmedizin unterstützen und ergänzen sollen, wie beispielsweise Akupunktur als Unterstützung, um die Symptome einer Chemotherapie zu mildern.
Alternativmedizin wird hingegen als Alternative zur Schulmedizin betrachtet. Die alternative Behandlung dient dann als Ersatz für eine konventionelle Therapie. Zum Beispiel, wenn man Zahnschmerzen mit Homöopathie anstatt mit klassischen Schmerzmitteln behandelt.

Welche Leistungen der Komplementärmedizin zahlt die Grundversicherung?
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) in der Schweiz, auch Grundversicherung genannt, übernimmt die Kosten für bestimmte ärztliche Leistungen in der Komplementärmedizin. Folgende 5 komplementärmedizinischen Fachrichtungen und Behandlungsmethoden sind in der Grundversicherung der Krankenkasse anerkannt.
Anerkannte Komplementärmedizin Liste:
Anthroposophische Medizin
Arzneimitteltherapie der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM)
Akupunktur
Klassische Homöopathie
Phytotherapie
Mehr Informationen dazu findest du auf der offiziellen Seite des Bundes.
Voraussetzungen für die Kostenübernahme
Damit die Grundversicherung alternative Leistungen bezahlt, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein. Einerseits muss die Behandlungsmethode von der Krankenkasse anerkannt sein. Zudem muss die Behandlung durch einen Facharzt oder eine Fachärztin mit komplementärmedizinischer Weiterbildung durchgeführt werden.
Gut zu wissen: Verordnete Medikamente der Alternativmedizin, wie z. B. homöopathische Präparate, müssen von einem Arzt oder einer Ärztin verordnet werden und auf der Spezialitätenliste der jeweiligen Krankenkasse aufgelistet sein. Nur dann werden sie von der Grundversicherung bezahlt.
Krankenkassen vergleichenWas zahlt die Grundversicherung nicht?
Die Grundversicherung zahlt alternativmedizinische Leistungen nur in gewissen Fällen. Allerdings nicht, wenn:
Die Methode nicht zu den 5 anerkannten komplementärmedizinischen Fachrichtungen gehört, z. B. Osteopathie oder Hypnose.
Die Behandlungen durch nichtärztliche Therapeut:innen durchgeführt wird.
Präventive Behandlungen keine medizinische Notwendigkeit haben, wie beispielsweise Massagen.
Allerdings werden viele dieser Therapien und Behandlungen von Zusatzversicherungen ganz oder teilweise übernommen.
Wann eine Zusatzversicherung für Alternativmedizin Sinn macht
Die Zusatzversicherung springt dann ein, wenn die Grundversicherung nicht zuständig ist. So auch bei der Alternativ- und Komplementärmedizin. Wenn du also regelmässig alternative Leistungen in Anspruch nimmst, z. B. manuelle Therapieformen wie Massagen, Lymphdrainage oder Shiatsu, kann sich eine Zusatzversicherung für Alternativmedizin lohnen.
Achtung: Die versicherten Leistungen unterscheiden sich je nach Anbieter stark. Zudem werden die Kosten nur übernommen, wenn die behandelnden Therapeut:innen entsprechende Qualifikationen erfüllen und von der Krankenkasse anerkannt sind. Kläre also am besten im Voraus, welche Leistungen der Alternativmedizin deine Versicherung übernimmt und ob die behandelnde Person den Anforderungen der Kasse entspricht.
Wie finde ich anerkannte Therapeut:innen?
Um herauszufinden, ob eine Therapeutin oder ein Therapeut die nötigen Kriterien der Zusatzversicherung erfüllt, gibt es zwei entscheidende Qualitätslabel: EMR und ASCA. Beide bescheinigen die komplementärmedizinische Kenntnisse für eine therapeutische Tätigkeit – und sind Voraussetzung für die Krankenkassenanerkennung.
Suchst du eine Masseurin oder einen Osteopathen in deiner Nähe? Sowohl im EMR-Register als auch in der ASCA Therpaut:innen-Suche findest du anerkannte Therapieformen und geeignete Therapeut:innen in deiner Region. Zudem siehst du gleich, wer bei deiner Krankenkasse anerkannt ist.
Komplementärmedizin: Grundversicherung vs. Zusatzversicherung
Manchmal ist es nicht so klar, welche Leistungen von der Grundversicherung gedeckt sind und wann eine Zusatzversicherung nötig ist. In dieser Tabelle findest du ein paar Beispiele der Alternativmedizin und welche Versicherung wann zahlt:
Behandlungsmethode
Grundversicherung
Zusatzversicherung
Traditionelle chinesische Medizin (TCM), z. B. Akupunktur
Ja, wenn TCM-Arzt oder TCM-Ärztin
Ja, auch bei Therapeut:innen mit EMR- oder ASCA-Anerkennung
Homöopathie, z. B. bei Schlafstörungen oder Heuschnupfen
Ja, wenn durch ärztlich ausgebildete Homöopath:in mit anerkanntem Fähigkeitsausweis
Ja, auch bei klassisch ausgebildeten Homöopath:innen ohne Medizinstudium
Phytotherapie (Pflanzenheilkunde), z. B. bei Erkältung oder Verdauungsproblemen
Ja, wenn ärztlich verschrieben
Ja, breiteres Spektrum (z. B. spagyrische Mittel oder Tinkturen)
Osteopathie, z. B. bei Haltungsproblemen
Nein
Ja, bei anerkannten Therapeut:innen
Massagen, z. B. Sportmassage bei Verspannungen
Nein
Ja, bei anerkannten Therapeut:innen
Hypnose, z. B. bei Angststörungen oder durch Rauchentwöhnung
Nein, ausser im Rahmen einer anerkannten Psychotherapie durch Psychiater:in
Teilweise anerkannt bei registrierten Therapeut:innen
Um sicher zu sein, welche Leistungen deine Versicherung übernimmt, informierst du dich am besten direkt bei deiner Krankenkasse.
Tipp: Lass dir die Bestätigung der Leistungsübernahme am besten schriftlich geben, dann hast du etwas in der Hand, sollten die Kosten aus irgendwelchen Gründen doch nicht übernommen werden.
Fazit
Alternativ- und Komplementärmedizin sind sinnvolle Ergänzungen zur klassischen Schulmedizin. Unter gewissen Voraussetzungen werden die Leistungen sogar von der Grundversicherung übernommen. Wenn du mehr Auswahl und Leistungen bei alternativen Behandlungen möchtest, wie beispielsweise Massagen, Shiatsu oder Osteopathie, lohnt sich eine Zusatzversicherung für Alternativmedizin. Hier gibt es grosse Unterschiede, darum ist ein Versicherungsvergleich immer sinnvoll.
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Häufige Fragen zu Alternativmedizin in der Grundversicherung
