Spitalkostenbeitrag erklärt: Wer zahlt was beim Spitalaufenthalt?
Spitalaufenthalt überstanden – und dann flattert eine Rechnung von 15 Franken für jeden im Spital verbrachten Tag ins Haus? Das sorgt bei vielen für Verwunderung. Der sogenannte Spitalkostenbeitrag ist gesetzlich geregelt, aber kaum bekannt. In diesem Ratgeber erklären wir dir, was es damit auf sich hat – verständlich, kompakt und ohne Fachsprache.
Der Spitalkostenbeitrag
Zusammenfassung
Der Spitalkostenbeitrag beträgt 15 Franken pro Tag bei Spitalaufenthalten.
Zusatzversicherungen decken den Beitrag nicht, da er zur Grundversicherung gehört.
Kinder, Auszubildende und Frauen bei Mutterschaftsleistungen sind vom Beitrag befreit.
Spitalkostenbeitrag: Was ist das denn?
Der Spitalkostenbeitrag ist ein gesetzlich festgelegter Tagesbeitrag. Die Grundlage dafür ist das Krankenversicherungsgesetz (KVG). Es besagt, dass Patien:innen während eines stationären Aufenthalts im Spital einen Beitrag an die Kosten für Unterkunft und Verpflegung zahlen müssen.
Stationärer Aufenthalt: Eine Nacht im Spital macht’s offiziell
In der Schweiz bezeichnet ein stationärer Spitalaufenthalt eine medizinische Behandlung, bei der Patient:innen mindestens eine Nacht im Spital verbringen. Wer also im Spitalbett übernachtet, zahlt dafür einen Spitalkostenbeitrag.
Ambulanter Aufenthalt ohne Spitalbeitrag
Anders sieht es bei ambulanten Behandlungen aus, also wenn du nach der Behandlung zu Hause übernachtest: Dort fällt der Spitalkostenbeitrag nicht an. Den Unterschied zwischen ambulant und stationär solltest du also nicht unterschätzen – auch finanziell.
Wie hoch ist der Spitalkostenbeitrag?
Er beträgt fix 15 Franken pro Tag. Das gilt unabhängig davon, ob du operiert wirst oder einfach nur wie im Krankenbett liegst und dich erholst.
Beitragserhöhung
Ursprünglich betrug der Spitalbeitrag 10 Franken pro Tag. 2011 wurde er dann auf 15 Franken pro Tag erhöht, um die Kantone finanziell zu entlasten und die Eigenverantwortung der Versicherten zu stärken.
Wer muss den Spitalkostenbeitrag bezahlen?
Der Beitrag gilt grundsätzlich für alle Versicherten ab dem 18. Geburtstag. Aber: Es gibt Ausnahmen:
Kinder unter 18 Jahren
Junge Erwachsene bis 25, die sich in Ausbildung befinden
Frauen während der Mutterschaft (DieGrundversicherung übernimmt Schwangerschaft, Geburt und 8 Wochen danach)
Zahlt die Grundversicherung den Spitalaufenthalt?
Die Grundversicherung der Krankenkasse zahlt zwar einen Grossteil der Kosten bei einem Spitalaufenthalt, doch gewisse Beiträge musst du selbst zahlen. Beispielsweise fällt der Spitalkostenbeitrag komplett zu Lasten der Versicherten.
Soviel kostet ein Spitalaufenthalt in der Schweiz
Ein stationärer Spitalaufenthalt ist in der Schweiz nicht gratis – auch wenn du eine Krankenkasse hast. Neben deiner regulären Kostenbeteiligung (Franchise & Selbstbehalt) fällt zusätzlich ein Spitalkostenbeitrag von 15 Franken pro Tag an. Dieser ist gesetzlich geregelt und in allen Kantonen gleich.
Die Kostenbeteiligung setzt sich folgendermassen zusammen:
Spitalkostenbeitrag: 15 Franken pro Tag während des stationären Aufenthalts.
Franchise: Jährlicher Selbstbehalt zwischen 300 und 2'500 Franken – fällt nur bei Inanspruchnahme von Leistungen an.
Selbstbehalt: 10% der Behandlungskosten – bis max. 700 Franken pro Jahr
Wichtig zu wissen: Die Hauptkosten für Behandlung, Unterkunft und Verpflegung übernimmt die Grundversicherung, solange das Spital auf der kantonalen Spitalliste steht.
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