Autoversicherung Reifenplatzer: Frau wechselt platten Reifen

Geplatzer Reifen: Welche Versicherung zahlt?

Amelia L. -

Die Frage, ob die Versicherung für einen geplatzten Reifen aufkommt, ist (wie so oft) mit ‘kommt drauf an‘ zu beantworten. Das hängt nämlich von diversen Faktoren ab: Weswegen ist der Reifen geplatzt und in welchem Zustand war er? Gibt es weitere Schäden an anderen Autos, Leitplanken etc.? Und welches Versicherungspaket hast du abgeschlossen?

Versicherung für Reifenplatzer:

Zusammenfassung

  • Wenn dir ein Pneu platzt, weil er einfach zu stark abgenutzt war, erhältst du kein Geld von der Versicherung.

  • Für Folgeschäden gilt: Schäden an Dritten begleicht die Haftpflicht, aber für dein eigenes Auto hilft dir nur die Vollkasko.

  • Bist du jedoch nachweislich mit untauglichen Reifen gefahren, kann das als grobfahrlässig gewertet werden; dann nimmt die Versicherung Regress.

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Reifenplatzer durch normale Abnutzung sind nicht gedeckt

Grundsätzlich ist es so, dass die Kosten für einen Pneu, der durch normale Abnutzung irgendwann sein Lebensende erreicht hat und plötzlich platzt, nicht durch die Versicherung gedeckt sind.

Das liegt daran, dass du für die Fahrtauglichkeit deines Autos verantwortlich bist – und wenn du zum Beispiel mit stark abgenutzten Reifen oder falschem Luftdruck fährst, hast du diese Verantwortung nicht wahrgenommen.

Somit hast du dir diesen Reifenplatzer selbst zuzuschreiben und erhältst deswegen auch kein Geld von der Versicherung.

Gehen wir hier aber trotzdem mal davon aus, dass dir bei der Fahrt ein Reifen geplatzt ist. Nun kommt es nämlich drauf an, welche Folgeschäden daraus entstanden sind und welche Versicherungslösung du hast.

Ist lediglich der Pneu hinüber und muss gewechselt werden, kommen diverse Versicherungen, Autohersteller oder der TCS (bei Mitgliedschaft, notabene) für den Pannendienst auf – aber eben nicht alle, weswegen du die Leistungen genauer überprüfen solltest. Und wie wir das eingangs gesehen haben, musst du die Kosten für den neuen Reifen höchstwahrscheinlich selbst tragen.

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Reifenplatzer mit Sach- und Personenschäden

Schwieriger wird es dann, wenn der Reifenplatzer weitere Schäden verursacht hat: Deine Stossstange wurde dadurch ramponiert oder es kam gar zu einer Kollision mit einem anderen Fahrzeug.

Im Allgemeinen kommt die freiwillige Vollkasko für selbstverursachte Dellen am eigenen Auto auf, während die obligatorische Motorfahrzeughaftpflichtversicherung Schäden an Dritten übernimmt – zumindest für den Fall, dass der Reifenplatzer wirklich nicht vorherzusehen war.

ABER: Bist du nachweislich mit ungeeigneten Autoreifen unterwegs gewesen (zu stark abgenutzt, falscher Luftdruck, Sommerpneus im Winter usw.), kann dir das als grobfahrlässiges Verhalten ausgelegt werden.

Das ist eine sehr ernste Sache, denn dann wird dich die Versicherung in Regress nehmen und die geleistete Zahlung – zumindest teilweise – von dir zurückverlangen. Und speziell bei Personenschäden können die Folgekosten extrem hoch werden und du zahlst noch jahrelang dafür.

Aus diesem Grund ist es äusserst wichtig, deine Reifen regelmässig zu kontrollieren (besser noch: in deiner bevorzugten Garage kontrollieren zu lassen) und rechtzeitig auszuwechseln – hier zu sparen kann ein unschön teurer Bumerang werden!

Überlass die Entsorgung der alten Autoreifen am besten den Profis. Wohin es führen kann, wenn dies nicht sauber erledigt wird, hat 2016 ein Vorfall in der Nähe der spanischen Hauptstadt Madrid gezeigt: Dort brannte plötzlich eine riesige illegale Reifendeponie – die giftige Rauchwolke war sogar aus dem Weltall zu sehen und zwang Tausende Leute, ihre Häuser zu verlassen.

Versicherungsleistung bei Nagel im Reifen und mutwilliger Zerstörung

Etwas anderes ist es natürlich, wenn dein Reifen mutwillig zerstört wurde: Dann wird der Schaden durch die meisten Teilkasko-Versicherungen übernommen. Allerdings solltest du hier aufgrund des Selbstbehalts vorgängig prüfen, ob du das Ganze nicht trotzdem besser aus der eigenen Tasche bezahlst.

Weniger eindeutig ist die Sachlage hingegen dann, wenn du über einen Gegenstand wie zum Beispiel einen grossen Nagel fährst und dir der Pneu deswegen um die Ohren fliegt. Dann haftet eigentlich die Person oder Firma, die den Nagel auf der Fahrbahn verloren hat.

Aber du siehst wahrscheinlich bereits das Problem: Versuch mal, zu beweisen, wem das blöde Ding gehört. Zum einen kannst du natürlich gerade auf der Autobahn nicht einfach aus dem Wagen steigen und auf der Fahrbahn umherspazieren, um einen Nagel zu suchen – das wäre gleichermassen illegal wie lebensgefährlich!

Und selbst wenn du den gesuchten Nagel tatsächlich finden solltest, wird wohl kaum ein Name darauf eingraviert sein. Hier hilft dir also nur eine eigene Vollkasko-Versicherung, sofern nachvollziehbar ist, dass du den Nagel nicht sehen respektive ihm ausweichen konntest.

Aus diesen Gründen ist eine Pauschalaussage hierzu jedoch nicht möglich und es wird von Fall zu Fall entschieden, ob und wie sich die Versicherung beteiligt.

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