Weder Hauskauf noch Hypothek ohne Grundbucheintrag
Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, das unter anderem Auskunft darüber gibt, wem welches Grundstück gehört. Vor dem Hauskauf solltest du dir den entsprechenden Eintrag also genau ansehen.
Wie funktioniert der Grundstücksbesitz in der Schweiz?
Wer ein Grundstück kauft, darf darüber verfügen. Aber wie funktioniert das eigentlich, wenn ich ein Stück Land kaufen will? Kriege ich dafür einen Kassenbeleg und drei Jahre Garantie? Und woher weiss ich, wie gross es genau ist resp. wem es überhaupt gehört?
Hier ist die Devise: Nicht verzagen, Grundbuch fragen.
Sinn und Zweck des Grundbuchs
Unabhängig davon, ob du einen neuen Hauptwohnsitz, ein Ferienhaus oder ein Mehrfamilienhaus als Renditeobjekt erwirbst – es ist logischerweise immer mit einem festen Fundament im Boden eingelassen. Da dieser Boden deswegen nicht mehr anderweitig genutzt werden kann, gehört er sozusagen zum Haus dazu.
Mit anderen Worten kaufst du nicht nur das Haus, sondern auch das entsprechende Grundstück, auf dem es steht (dieses Stück Land ist natürlich etwas grösser als das Haus, da es zum Beispiel noch Platz für einen Garten und einen vorgeschriebenen Abstand zu den Nachbarn haben soll).
Damit der Immobilien- resp. Grundstückskauf aber offiziellen Charakter erhält, muss irgendwo offiziell vermerkt werden, dass sas neu dir gehört. Da kommt das Grundbuch ins Spiel.
Hausbesitzer:in und Hypothek im Grundbuch einsehbar
Nachdem du den Hauskauf und die dazugehörige Hypothek unter Dach und Fach gebracht hast, wirst du im Grundbuch eingetragen. Das Grundbuch kannst du dir als Ortskarte vorstellen, auf der zusätzlich ersichtlich ist, wem welches Haus/Grundstück gehört und ob eine Hypothek oder Dienstbarkeiten damit verbunden sind. Ausserdem weist es folgende Eigenschaften auf:
Ein gesamtschweizerisches Grundbuchamt existiert nicht; die Kantone sind selbst dafür verantwortlich, eines zu führen.
Das Grundbuch ist öffentlich. Das bedeutet, dass alle dort nachsehen können, wem ein Grundstück gehört. Bei einem begründeten Interesse (zum Beispiel wenn das Grundstück zum Verkauf steht und du dich für einen Kauf interessierst) kannst du beim zuständigen Grundbuchamt weitere Angaben anfordern.
Aus diesem Grund gilt auch das Prinzip des öffentlichen Glaubens des Grundbuchs: Das hat nichts mit Religionsfreiheit zu tun, sondern besagt, dass das zuständige Amt für die Richtigkeit der Angaben verantwortlich ist. Du darfst somit glauben, was dort drin steht (und musst keine weiteren Abklärungen treffen).
Umgekehrt hat das aber zur Folge, dass das gute alte ‘Mein Name ist Hase und ich weiss von nichts‘ hier nicht zieht. Solltest du mal in irgendeinen Rechtsstreit betreffend einem Grundstück geraten, werden alle öffentlichen Angaben im Grundbuch als bekannt vorausgesetzt.
Eines der ältesten Verzeichnisse, das mit einem Grundbuch vergleichbar ist, liess Wilhelm der Eroberer im Jahr 1086 in England erstellen. Es ist noch immer im Nationalarchiv in London verwahrt.
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