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Private Lernfahrten: Versicherung & Voraussetzungen

Amelia L. -

Wenn dein Sprössling die Theorieprüfung bestanden hat und ihr nun mit deinem privaten Auto Lernfahrten unternehmen wollt, musst du für den richtigen Versicherungsschutz sorgen. Worauf es dabei ankommt, erfährst du hier.

Versicherung für private Lernfahrten:

Zusammenfassung:

  • Bei privaten Lernfahrten ist eine Haftpflichtversicherung für dein Auto obligatorisch.

  • Vollkasko und Bonusschutz können sinnvolle Ergänzungen sein.

  • Bei Personen, die nicht im selben Haushalt leben, ist die Fremdlenkerversicherung ein empfehlenswerter Zusatz.

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Welche Versicherungen brauche ich für private Lernfahrten?

Nehmen wir hier mal exemplarisch an, deine Tochter hat die Theorieprüfung bestanden und kann ihre ersten motorisierten Gehversuche im Strassenverkehr wagen. Neben professionellen Fahrstunden eignen sich natürlich auch private Lernfahrten mit deinem eigenen Auto, um das Fahrgeschick zu trainieren.

Da sie als Anfängerin jedoch ein erhöhtes Unfallrisiko aufweist, stellt sich schnell mal die Frage, wie ihr euch versicherungstechnisch am besten schützt.

Motorfahrzeughaftpflicht

Die Haftpflicht ist für jedes Auto in der Schweiz obligatorisch, die hast du ja sowieso schon. Und hier kommt gleich die erfreuliche Nachricht: Diese gilt auch für deine Tochter, wenn ihr mit deinem Auto Lernfahrten durchführt. Es spielt also keine Rolle, ob sie oder du selbst am Steuer sitzt, weswegen du auch keine zusätzliche Versicherung für sie abschliessen musst.

Teil- und Vollkasko

Während die Haftpflicht Schäden an fremden Autos, Personen oder Gegenständen abdeckt, kommen die freiwilligen Teil- und Vollkasko für Dellen an deinem eigenen Auto auf. Kurz zusammengefasst ist die Teilkasko für unverschuldete Schäden (zum Beispiel durch Hagel), die Vollkasko umfasst auch selbstverschuldete (wenn beispielsweise beim Einpark-Manöver der Kotflügel etwas abgekriegt hat).

Wollt ihr nun mit privaten Lernfahrten beginnen, ist dein Auto natürlich einem erhöhten Risiko ausgesetzt. Trotzdem ist der Abschluss einer zusätzlichen Teilkasko hierfür wenig sinnvoll: Äussere Einflüsse wie Hagel gibt es sowieso, egal wer am Steuer sitzt.

Die Vollkasko hingegen ist nun eine Überlegung wert. Sie wird zwar allgemein nur für neuere Fahrzeuge empfohlen – aber die Gefahr eines grösseren Schadens durch einen selbstverursachten Unfall ist bei Lernfahrten immens höher. Hier kann sich der Vollkaskoschutz durchaus bezahlt machen, auch wenn du keinen Neuwagen hast.

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Die Sache mit dem Bonusschutz

Wenn du das Bonus-Malus-System nutzt, solltest du auch über einen Bonusschutz nachdenken. Dieser verhindert, dass die Versicherung deine Prämie anhebt, wenn du eine Schadenmeldung einreichst.

Falls deine Tochter also bei einer Lernfahrt einen Unfall verursacht und die Vollkasko (abzüglich Selbstbehalt) dafür aufkommt, müsstest du ohne Bonusschutz inskünftig höhere Versicherungsprämien zahlen – was ja auch ärgerlich wäre.

Was ist mit der Fremdlenkerversicherung?

Die Fremdlenkerversicherung ist ein Zusatz zur Privathaftpflichtversicherung und dient dazu, sich vor finanziellen Folgen eines Unfalls zu schützen, den man beim Lenken eines fremden Fahrzeugs verursacht hat.

Dieser Zusatz ist dann sinnvoll, wenn du mit einer Person auf Lernfahrt gehst, die nicht bei dir im selben Haushalt wohnt (zum Beispiel dein Göttibueb). Verursacht er nun einen Schaden, kommt diese Versicherung dafür auf.

Wichtig zu wissen: Diese Fremdlenkerversicherung muss dein Göttibueb selbst abschliessen, das kannst du nicht für ihn tun.

Bei vielen Privathaftpflichtversicherungen ist die Fremdlenkerversicherung automatisch dabei – und wenn nicht, kann man das schnell mit reinpacken lassen. Am besten einfach kurz bei der Versicherung nachfragen, wie es aussieht.

Voraussetzungen für private Lernfahrten

Versicherungstechnisch seid ihr nun optimal aufgestellt – aber bevor’s losgeht, müsst ihr noch kurz checken, ob ihr alle gesetzlichen Regelungen erfüllt:

Die oder der Lernende

  • kann einen gültigen Lernfahrausweis vorweisen.

  • hat keinerlei Alkohol getrunken (0,0 Promille) und ist auch sonst fit und fahrtauglich.

  • bleibt während der Lernfahrt innerhalb der Schweiz.

Du als Lernfahrten-Begleitperson

  • hast das 23. Lebensjahr vollendet.

  • besitzt seit mindestens drei Jahren den (definitiven) Führerausweis der betreffenden Kategorie.

  • sitzt auf dem Beifahrersitz und kannst die Handbremse jederzeit erreichen.

  • hast ebenfalls keinerlei Alkohol getrunken (0,0 Promille) oder Medikamente genommen (im Notfall musst du vielleicht weiterfahren – das kannst du natürlich nicht, wenn du ein paar Drinks intus hast).

Das Fahrzeug

  • ist eingelöst und obligatorisch haftpflichtversichert.

  • hat die Handbremse auf der Mittelkonsole.

  • ist während der Lernfahrt mit der blauen Tafel mit dem weissen L hinten ausgezeichnet.

Sofern ihr hier überall ein grünes Häkchen setzen könnt, steht euren privaten Lernfahrten nichts mehr im Weg. Denkt daran, nichts zu überstürzen und die Strecke dem Ausbildungsstand anzupassen – und dann wünschen wir viel Spass und alles Gute bei der Fahrprüfung, wenn es soweit ist.

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